Habilitationsbüros und -ordnungen
Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach oder wissenschaftliche Fächer (Habilitationsfach/-fächer) in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Ein Habilitationsfach ist ein inhaltlich abgrenzbares Wissenschaftsgebiet, das im Fachbereich in der Regel in Lehre und Forschung bereits eingerichtet und durch wenigstens eine Professur vertreten ist.