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Wer ist wahlberechtigt (aktives und passives Wahlrecht)?

Wählen und kandidieren dürfen alle Promovierenden, die zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung und der Wahl

(1.) zur Promotion an ihrem Fachbereich zugelassen und

(2.) Mitglied der Freien Universität sind. Mitgliedschaft entsteht entweder durch Immatrikulation als Promotionsstudierende*r oder durch ein Arbeitsverhältnis zur Freien Universität Berlin.

Jede*r Wahlberechtigte kann andere oder sich selbst als Kandidat*in zur Wahl vorschlagen. Diese Wahlvorschläge müssen bis zum 5. April 2024 bei den dezentralen Wahlvorständen der Fachbereiche auf dem unten verlinkten Formular eingereicht werden.