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Ist Briefwahl möglich?

Briefwahl ist kann bis zum 10. Mai 2024, 12 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand mit dem unten verlinkten Formular beantragt werden.

ACHTUNG: Die Wahlunterlagen für die Briefwahl müssen persönlich oder von einer*m Bevollmächtigten in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands abgeholt werden. Das unten ebenfalls verlinkte Formular für die Vollmacht muss vom Wahlberechtigten ausgestellt und unterschrieben werden. Ein Versand der Unterlagen per Post ist leider nicht möglich.