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Das Elsa-Neumann-Stipendium

Das Elsa-Neumann-Stipendium fördert Promotionen an den vier Berliner Universitäten. Stipendien können der Vorbereitung einer Promotion dienen (bis zu 36 Monate) oder dem Abschluss eines weit fortgeschrittenen Dissertationsprojekts (maximal 12 Monate).

Förderungsbedingungen

Promovierende, die an einer Berliner Universität eingeschrieben sind und betreut werden, können sich um ein Stipendium des Landes Berlin bewerben (Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses). Antragstellende müssen dabei überdurchschnittliche akademische Leistungen nachweisen, insbesondere beim Hochschulabschluss. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Promovierende dürfen für dasselbe Vorhaben nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein. Nach Ablehnung eines Stipendienantrages ist eine erneute Antragstellung nur einmal möglich.

Förderumfang

Der Stipendien-Grundbetrag beträgt 1.350,- Euro pro Monat, dazu kommt eine Sachkostenpauschale von 100,- Euro. Außerdem können Familienzuschläge und Erstattungen von Reisekosten beantragt werden. Vollzeitstipendien haben eine Laufzeit von maximal 36 Monaten. Zum Ende des ersten und des zweiten Förderjahres ist ein Arbeitsbericht und eine Stellungnahme der wissenschaftlichen Betreuung vorzulegen. Das Abschlussstipendium wird für maximal ein Jahr gewährt und kann nicht verlängert werden. Stipendiat*innen müssen sich ganz oder überwiegend der Arbeit an ihrem Promotionsprojekt widmen, für das sie die Förderung erhalten. Für Stipendiat*innen mit familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen ist die Vergabe von Teilzeitstipendien möglich.

Vergabe

Den Ablauf des Bewerbungsprozesses haben wir hier skizziert. Detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Informationsblatt (pdf).

Über die Stipendienvergabe entscheidet die hochschulübergreifende Kommission zur Vergabe von Promotionsstipendien, die von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt wird.

Antragstermine

Regulär gibt es zwei Termine im Jahr: im April und November. Die genauen Termine (Ausschlussfristen) gibt die Geschäftsstelle bekannt. Förderbeginn ist jeweils der 1. April bzw. der 1. Oktober eines Jahres.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die NaFöG-Geschäftsstelle. Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 10-13 Uhr.