II. Sexuelle Belästigung
1. Was wird darunter verstanden?
Zur sexualisierten Diskriminierung gehören bspw.
- anzügliche Bemerkungen über Aussehen oder Privatleben
- taxierende Blicke
- sexistische Sprüche und Witze
- Vorzeigen, Aufhängen oder Auslegen von pornographischem Material
- Annäherungsversuche und unerwünschte Aufforderungen, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
- ungewollte Berührungen und Aufdringlichkeiten
- wiederholte unerwünschte Einladungen
- unangebrachte und unerwünschte Körperkontakte
2. Wer sind AnsprechpartnerInnen?
Beratung und Unterstützung bieten folgende AnsprechpartnerInnen
- Zentrale Frauenbeauftragte
Tel.: 030 838-54259
frauenbeauftragte@fu-berlin.de- Dezentrale Frauenbeauftragte
- Sozialberatung für Beschäftigte
Tel.: 030 838–54383
sozberat@zedat.fu-berlin.de- Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung
Tel.: 030 838-52247
psychologische-beratung@fu-berlin.de- Gesamtpersonalrat
Tel.: 030 838-55012
gpr@zedat.fu-berlin.de- Personalrat Dahlem
Tel.: 030 838-52754/53654
prd@zedat.fu-berlin.de
3. Wie ist das Verfahren geregelt?
- Als Betroffene wenden Sie sich am besten an die Zentrale Frauenbeauftragte oder einen anderen der genannten Kontakte.
- Als ZeugIn können Sie die Betroffene darauf ansprechen und, falls gewünscht, an die genannten AnsprechpartnerInnen verweisen.
- Das Verfahren ist im Moment nicht schrittweise geregelt, sondern wird abhängig von Situation und Kontext beraten.
- Die Vertraulichkeit der Beteiligten wird gewahrt.
- Ohne ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen werden keine Maßnahmen unternommen.
Weitere Informationen im Informations-Flyer „Handeln! Gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“, den Sie über die Zentrale Frauenbeauftragte beziehen können. |