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Informationen für Schwangere und Studierende mit Kindern unter 12 Jahren

Studium mit Kind

Studium mit Kind
Bildquelle: Beatrice Spindler

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch! Um Ihre Schwangerschaft, den Mutterschutz und möglicherweise auch eine Stillzeit im Studium möglichst reibungsfrei zu gestalten, ist eine Anmeldung der Schwangerschaft bei der/dem Mutterschutzbeauftragten Ihres Fachbereichs oder bei der zentralen Studierendenverwaltung sinnvoll. Eine Liste aller Ansprechpersonen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Studierenden-Service Centers.

Ihr Kind hat ab der neunten Lebenswoche bis hin zum Eintritt in die Grundschule Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege. Der Betreuungsumfang hängt vom individuellen Bedarf ab, der für das erste Lebensjahr Ihres Kindes nachgewiesen werden muss. Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes haben Sie auch ohne Bedarfsprüfung Anspruch auf mindestens 5 bis 7 Stunden täglich. Längere Betreuungszeiten werden bewilligt, wenn die Eltern etwa erwerbstätig sind oder studieren. In Berlin ist die Kindertagesbetreuung für alle Kinder kostenfrei; es ist lediglich eine Verpflegungspauschale von derzeit 23,- Euro monatlich zu zahlen. Die Verpflegungspauschale entfällt, wenn Sie einen berlinpass-BuT (Bildungs- und Teilhabergesetz) vorlegen können.

Kitagutschein: Die Betreuungskosten für Ihr Kind übernimmt das Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Hierzu beantragen Sie frühestens neun Monate, spätestens aber zwei Monate vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt einen Betreuungsgutschein, da die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß 6 bis 8 Wochen beträgt. Sie können den Gutschein auch online über das KiTa-Portal der Senatsverwaltung beantragen. Den Gutschein lösen Sie bei Vertragsabschluss in der Kita oder der Tagespflegestelle ein, in der Sie einen Platz für Ihr Kind bekommen haben.

Kitasuche: Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem Platz in Kita oder Kindertagespflege! Eine erste Orientierung bietet das Kitaverzeichnis der Berliner Senatsverwaltung. Viele Kitas bieten für Interessierte einen Tag der offenen Tür an, manche einmal im Jahr, andere monatlich oder wöchentlich. Die meisten Betreuungsplätze werden im August mit Beginn des neuen Schuljahres frei. Allerdings werden in vielen Einrichtungen neue Kinder erst nach und nach aufgenommen, um jedes Kind individuell eingewöhnen zu können, sodass der Betreuungs- und Eingewöhnungsbeginn unter Umständen erst im September oder Oktober erfolgen kann. Vereinzelt werden auch unter dem Schuljahr Betreuungsplätze frei. Für diesen Fall lohnt es sich, mit der Wunschkita in engem Kontakt zu bleiben.

Kita an der FU: Das Studierendenwerk Berlin betreibt insgesamt sieben Kitas für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der kooperierenden Hochschulen. Die Kita an der Freien Universität mit 180 Betreuungsplätzen befindet sich in der Königin-Luise-Straße 86. Hier werden Kinder von FU-Angehörigen bevorzugt aufgenommen.

Suche nach einer Kindertagespflege: Besonders für Kinder unter drei Jahren kann die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater eine gute Alternative zur Kita sein. In einem familienähnlichen Umfeld werden maximal fünf Kinder von einer qualifizierten und vom Jugendamt akkreditierten Tagespflegeperson betreut. Einen Überblick über die mit dem Jugendamt kooperierenden Kindertagespflegestellen erhalten Sie beim Jugendamt Ihres Bezirks.

Grundschule: Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Offene Ganztagsschulen bieten eine reguläre Betreuungszeit von 7:30 bis 13:30 Uhr an. Ergänzende Förder- und Betreuungszeiten (Hort) können modulweise hinzugebucht werden: Frühbetreuung von 6 bis 7:30 Uhr, Nachmittagsbetreuung von 13:30 bis 16 Uhr, Spätbetreuung von 16 bis 18:00 Uhr sowie eine Ferienbetreuung sind möglich. An gebundenen Ganztagsschulen entfällt das Nachmittagsbetreuungs-Modul, da die Kinder an mindestens vier Tagen verpflichtend von 8:00 bis 16:00 Uhr am schulischen Angebot teilnehmen. Früh-, Spät- sowie Ferienbetreuung sind auch hier zubuchbar. Für die ergänzenden Betreuungszeiten muss ein Gutschein beim Jugendamt Ihres Bezirks beantragt und der Betreuungsbedarf nachgewiesen werden. Kinder der 1. und 2. Klasse nutzen die ergänzende Betreuung kostenfrei, ab der 3. Klasse werden die Eltern einkommensabhängig an den Betreuungskosten beteiligt. Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschüler*innen kostenlos.

Ferienbetreuung: Schulferien fallen oftmals in die Vorlesungszeit, jedoch ist eine Hortbetreuung, gerade in den Sommerferien, nicht an allen Schulen durchgehend gewährleistet. Workshops, etwa im Museum, und Feriencamps von Sport- und Kultur- und Nachbarschaftsvereinen, können hier Abhilfe schaffen. Während der Sommerferien bietet auch der FU-Hochschulsport jährlich ein KidsCamp an. Eine kostengünstige Variante ist das von Senat und Landessportjugend geförderte  Programm Mein bewegter Sommer in Berlin. Auf der Website des Dual Family & Career Service der FU werden jedes Jahr vor den Sommerferien Hinweise auf Möglichkeiten der Ferienbetreuung veröffentlicht.

zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für (werdende) Eltern

Elterngeld kann während des Studiums unabhängig von der Frage, wie viele Wochenstunden Sie für Ihr Studium aufwenden, bezogen werden. Es gibt das Elterngeld in drei miteinander kombinierbaren Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. In der Basisvariante erhalten sie derzeit 300,- Euro monatlich für maximal 14 Monate. Weitere Informationen sowie Planungshilfen, etwa einen Elterngeldrechner, finden Sie online im Familienportal.

Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung von Kindern sicherstellen. Es beträgt derzeit je 219,- Euro für ein erstes und ein zweites Kind, 225,- Euro für ein drittes Kind und 250,- Euro für jedes weitere Kind (Stand 1.Januar 2021). Sie bekommen das Kindergeld auf Antrag von der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Die Stiftung Hilfe für die Familie unterstützt Familien und Schwangere in Notlage mit Zuschüssen, etwa für die Erstausstattung und Betreuung des Kindes, für die Wohnung, Einrichtung oder mit einem Darlehen. Die Zuschüsse der Stiftung werden nicht auf das Arbeitslosengeld II oder auf andere Sozialleistungen angerechnet.