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Kann ich mein Praxissemester an der Schule absolvieren, an der ich schon einmal beschäftigt war oder bin?

Die Kombination von Praxissemester und Erwerbstätigkeit an derselben Schule ist ausdrücklich nicht zu empfehlen. Für die Schule ist es schwierig, zwischen Ihren Rollen und Aufgaben als beschäftigte Lehrkraft und als Praxissemesterstudierende*r zu trennen, was zur Beeinträchtigungen Ihrer Lerngelegenheiten im Praxissemester führen kann. Entsprechende Tätigkeiten können auch nicht als Studienleistung für das Praxissemester anerkannt werden (vgl. Leitfaden Praxissemester).