Mindestaufbewahrungszeit
Forschungsförderer und Forschungseinrichtungen verpflichten im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis zur Aufbewahrung von im Kontext von Projekten, Dissertationen und anderen Forschungsarbeiten generierten Forschungsdaten. In diesem Zusammenhang wird in der Regel eine Mindestaufbewahrungszeit von zehn Jahren empfohlen.
Siehe auch:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft. 2022. „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex)“. https://doi.org/10.5281/zenodo.6472827.
- Freie Universität Berlin. 2020. „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP-Satzung)“. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2020 (42). https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2020/ab422020.pdf.