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Mindestaufbewahrungszeit

Forschungsförderer und Forschungseinrichtungen verpflichten im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis zur Aufbewahrung von im Kontext von Projekten, Dissertationen und anderen Forschungsarbeiten generierten Forschungsdaten. In diesem Zusammenhang wird in der Regel eine Mindestaufbewahrungszeit von zehn Jahren empfohlen.

Siehe auch: