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Senatsrundschreiben zu Regelungen zur Freistellung für Kinderbetreuung

News vom 11.01.2023

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Dezember 2022 ein Rundschreiben veröffentlicht, das auch für die Beschäftigten der Freien Universität relevant ist:

Rundschreiben IV Nr. 70-2022 (Regelungen zur Freistellung für Kinderbetreuung Umsetzung § 45 Absatz 2a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V))

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