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Informationen zum Ergebnis der Tarifrunde TV-L; wieder keine Hauptstadtzulage für die Hochschulbeschäftigten?

News vom 09.01.2024

Liebe Kolleg*innen,

bei der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam am 7./8. Dezember 2023 ist es zu einem Tarifergebnis gekommen. Zu diesem werden momentan die ver.di-Mitglieder befragt, danach entscheidet die Bundestarifkommission von ver.di, so dass das Ergebnis ggfs. am 19.1.2024 in Kraft treten könnte.

Die aktuellen monatlichen Tabellenentgelte werden nach insgesamt 13 Null-Monaten erst ab dem 1. November 2024 um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Am 1. Februar 2025 kommen weitere 5,5 Prozent hinzu. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.

Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen; § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L gilt entsprechend. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.

Es soll eine sog. „Inflationsabmilderungsprämie“ gezahlt werden:

  • einmalig 1.800 Euro netto für Dezember 2023 (verschiedentlich ist zu lesen „im Dezember“, es ist aber unklar, wann tatsächlich gezahlt werden soll),
  • von Januar bis Oktober 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro netto,
  • Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen erhalten jeweils die Hälfte.

Diese Prämie stand und steht in der Kritik, weil sie nicht tabellen- und rentenwirksam ist und somit eine nachhaltige Absenkung des Lohn- und Rentenniveaus bedeutet.

Weitere Details findet ihr hier.

Hauptstadtzulage

Vor einem Jahr unterstützte der Gesamtpersonalrat zusammen mit den anderen Berliner Hochschulpersonalräten eine Kampagne, damit die bereits seit einigen Jahren den Beschäftigten im Berliner Landesdienst zustehende Hauptstadtzulage auch den Hochschulbeschäftigten gezahlt wird (Petitions-Unterschriften für die Hauptstadtzulage an den Senat übergeben). Diese soll nun „tarifiert“ werden, d.h. Bestandteil eines Tarifvertrags werden.

Die ver.di-Betriebsgruppe der FU weist allerdings darauf hin, dass die Berliner Hochschulbeschäftigten trotzdem wieder leer ausgehen könnten („Tarifierung der Hauptstadtzulage“ im TV-L: Gehen die Berliner Hochschulbeschäftigten schon wieder leer aus?) und ruft auch deshalb zur Unterzeichnung einer Petition gegen das Tarifergebnis auf.

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