Geplante Haushaltskürzungen des Berliner Senats
Nach den Plänen des Berliner Senats sollen 2025 im Wissenschafts-Etat 250 Millionen Euro eingespart werden, davon entfallen 122 Millionen auf die staatlichen Hochschulen und 20 Millionen auf die Charité. Die vom Berliner Senat bereits für das Haushaltsjahr 2025 geplanten Kürzungen und deren strukturelle Fortsetzung in den nächsten Jahren stellen die Hochschulen vor erhebliche Herausforderungen und gefährden die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Berlin nachhaltig.
Die Freie Universität Berlin ist von diesen Kürzungen stark betroffen: Insgesamt stehen 2025 Einsparungen von rund 41 Millionen Euro im Raum. Diese Einsparungen werden zu 50 % mit erstmal für das Jahr 2025 geltenden kurzfristigen Maßnahmen und mit etwa 50 % aus den Rücklagen finanziert werden. Ob weitere Kürzungen für das Jahr 2025 auf die FU Berlin zukommen werden, wird sich im Laufe des Jahres 2025 erst zeigen.
Für die Jahre 2026 und 2027 bleibt unklar, worauf sich die FU Berlin einstellen muss. Der Einsatz der Rücklagen erfordert auch Eingriffe in die Baurücklagen der Universität, die nunmehr auf den Prüfstand zu stellen sind. Letztendlich müssen Bau- und Sanierungsrücklagen für die Finanzierung der Struktur in Forschung, Studium, Lehre und Administration herangezogen werden.
Geplante Sparmaßnahmen der Freien Universität
Um kurzfristig zumindest 50% der Einsparsumme für 2025 erzielen können, sieht sich die Freie Universität Berlin gezwungen, ab sofort umfassende Maßnahmen zu ergreifen, die spürbare Einschnitte zur Folge haben werden und alle Beschäftigte und die Studierenden treffen werden.
Personalplanung
- Neue Stellenbesetzungen: Nur noch in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Präsidiums im Bereich der Zentralen Universitätsverwaltung und der Zentraleinrichtungen. Laufende Verfahren sind überwiegend aus Gründen des Vertrauensschutzes ausgenommen.
- Personalbudgets: Kürzung um 6 % für die Fachbereiche und Zentralinstitute, wobei individuelle Lösungen für besonders belastete Bereiche möglich sind.
- Vorgezogene Nachfolgen von Strukturplanprofessuren: Einzelfallentscheidungen durch das Präsidium. Auch hier gilt der Vertrauensschutz bei laufenden Verfahren.
Sachmittel und zentrale Mittel
- Sachmittel: Keine weiteren Kürzungen, aber sparsame Bewirtschaftung ist erforderlich. Obergrenzen für nicht genutzte Mittelüberträge werden festgelegt.
- Zentrale Steuerungsmittel: Teilweise Kürzungen, um andere Einschnitte abzumildern. Besonders geschützte Bereiche wie Berufungsmittel und ABV (Allgemeine Berufsvorbereitung) bleiben unangetastet.
Forschung
- Exzellenz- und Verbundprojekte: die Zuweisung von Ergänzungsausstattungsmitteln werden stärker reguliert; eine Überprüfung erfolgt 2025.
Fragen und Antworten
Die Berufsausbildung ist und bleibt für die Freie Universität eine wesentliche Säule der Nachwuchsförderung im wissenschaftsunterstützenden Bereich. Grundsätzlich gelten für die Übernahme von Auszubildenden die Regelungen zur Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TVA-L §19). Für einige Ausbildungsberufe wurden Regelungen getroffen, die eine unbefristete Übernahme unabhängig von akut besetzbaren Planstellen fördern sollen. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Einzelfallprüfung und findet in Rücksprache mit den Auszubildenden und den jeweiligen Bereichen statt. In den entsprechenden Beschlüssen wurde eine Evaluation für Ende 2024 festgelegt, die aktuell gemeinsam mit den Bereichen unter Einbeziehung der JAV durchgeführt wird.
Unter dem Aspekt, dass die FU Berlin nunmehr über die Rücklagen ihre Struktur finanzieren muss, sind diejenigen Projekte, die über Bau- und Sanierungsrücklagen finanziert werden sollen, zu überprüfen. Kriterien hierfür werden unter anderem sein: Notwendigkeit des Bauvorhabens in Bezug auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Teilbereichen der FU Berlin, Status der Bauvorhaben (bereits geplant, bereits begonnen, kurz vor Abschluss), Umplanungsmöglichkeiten in Bestandsbauten der FU Berlin. Die Entscheidung für die Aufgabe bereits geplanter Projekte wird das Präsidium fällen. Bereits laufende vorangeschrittene Bauvorhaben werden abgeschlossen.
Die Ausschöpfung der Stellenpläne der Zentraleinrichtungen und der Zentralen Universitätsverwaltung im Grundhaushalt (Kapitel 01 und Kapitel 08) werden auf 92 Prozent begrenzt. Solange die Bereiche oberhalb dieses Prozentwertes besetzt sind, gilt ein allgemeiner Stopp für Stellenausschreibungen. Allerdings ist das Präsidium darauf bedacht, die Arbeitsfähigkeit der Bereiche zu erhalten. Daher wird es im Einzelfall durch Freigaben des Präsidiums Möglichkeiten geben, zusätzlich zu dem Einstellungskorridor von 92 Prozent einzustellen. Die Leitungen der Abteilungen der ZUV als auch der Zentraleinrichtungen wurden über das damit verbundene Verfahren informiert. Eine erste Entscheidungsrunde hierzu wird im März 2025 avisiert. Dieses Prozedere gilt ebenfalls für die noch im Aufbau befindliche Zentraleinrichtung FUB-IT.
Sollten sich die Kürzungsvorgaben für die Freie Universität auch für die Jahre 2026 und danach in der aktuell dramatischen Höhe fortsetzen, wird eine Verringerung der Studienplätze leider nicht vermeidbar sein. Als Volluniversität haben wir stets den Anspruch, einen bedeutenden Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen zu leisten. Kürzungen in dieser Dimension treffen damit vor allem die Stadt Berlin, die auf die Innovationskraft und das Wissen unserer Universität angewiesen ist.
Trotz dieser schwierigen Situation setzen wir alles daran, unser Angebot so gut wie möglich aufrechtzuerhalten und unsere Rolle als Impulsgeberin für die Gesellschaft zu bewahren. Wir setzen darauf, dass die politischen Entscheidungsträger*innen die Folgen erkennen, die eine so drastische Kürzung im Haushalt der Universitäten für die Stadt Berlin hätte und entsprechend handeln, um die Qualität der Bildung und die Zahl der Studienplätze zu Bewältigung des Fachkräftemangels zu sichern.
Die Hochschulverträge können nicht einseitig gekündigt werden. Die FU Berlin hat einen aktuell gültigen Hochschulvertrag, der Leistungen und Verpflichtungen auf der einen Seite benennt und auf der anderen Seite die Finanzierungsverpflichtung des Landes festhält. Eine einseitige Aufgabe des Hochschulvertrags zum jetzigen Zeitpunkt wäre auch inhaltlich nicht sinnvoll, da die Position der FU Berlin ist, dass das Land verpflichtet ist, Mittel bereitzustellen. Etwaige Änderungen können nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung beider Vertragsparteien neu ausgehandelt werden.
Nein, das kann der Berliner Senat nicht. Die geltenden Hochschulverträge können grundsätzlich nur geändert werden durch eine einvernehmliche Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Nein. Ein solches Vorgehen ist weder mit den Werten der FU Berlin vereinbar noch toleriert die FU Berlin Altersdiskriminierung.
In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung am 27. Januar 2025 wurde auf Antrag der Fraktionen von CDU und SPD eine Verlängerung der Fristen in der Übergangsregelung des § 126f BerlHG beschlossen. Gemäß der neuen Fassung von § 126f BerlHG sind die Regelungen nach § 110 Absatz 6 Satz 2 bis 4 weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Mit dieser Fristverlängerung wurde ein zeitlicher Rahmen geschaffen, um geplante Änderungen im BerlHG vorzubereiten, die darauf abzielen, neue unbefristete Personalkategorien im Postdoc-Bereich zu etablieren – Änderungen, die perspektivisch eine Ablösung der bisher vorgesehenen Regelungen zur Entfristung nach § 110 Absatz 6 mit sich bringen könnten.
Die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Karrierewege an der Freien Universität Berlin erfolgt in engem Zusammenspiel mit diesen gesetzgeberischen Anpassungen. Sobald die entsprechenden Gesetzesentwürfe vorliegen und damit eine Grundlage für die konkrete Ausgestaltung geschaffen ist, wird die Hochschulleitung der Freien Universität Berlin – im Rahmen des gesamtuniversitären Beteiligungsprozesses zu wissenschaftlichen Karrierewegen – die weitere Ausarbeitung einer Satzung für die Einstellung unbefristeter Postdocs (einschließlich der Möglichkeit der Entfristung aus befristeten Beschäftigungen mit Anschlusszusage) vorantreiben und diese in den Akademischen Senat einbringen.
Nein, es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben.
Ja, es werden laufende Verfahren wie z.B. Höhergruppierungen weiterhin umgesetzt
Die Ergänzungsausstattung wird in der Regel halbiert (Einzelprojekte, ERC, FBV). Für Exzellenzcluster und Sonderforschungsbereiche/Transregios mit Sprecherfunktion werden Zuweisungsbeträge oberhalb von 5 Prozent der Ausgaben zunächst gesperrt. Die Sperre wird im 3. Quartal 2025 überprüft.
Nein, Berufungsmittel werden nicht gekürzt.
„Generell gilt es jedoch die Arbeitsbereiche und Organisationseinheiten so weit als möglich arbeitsfähig zu halten. Wir werden versuchen auf Sicht zu fahren, mit den Fachbereichen, der ZUV, den ZEs und Stabsstellen im Gespräch zu bleiben und die Aufschläge dieser Kürzungen gemeinsam zu verkraften. Wir müssen auch zukünftig auf finanzielle Einschnitte gefasst sein aufgrund von Kürzungen, die wir in der Dimension und in deren Konzeptions- und Ideenlosigkeit, deren Volumen und deren Konsequenzen insbesondere im Baubereich nur ablehnen können.“
Andrea Güttner, Kanzlerin (mdWdAb) der Freien Universität Berlin