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Klimanotstand

Die Freie Universität bekennt sich zu ihrer Verantwortung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Die Freie Universität bekennt sich zu ihrer Verantwortung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Bildquelle: Sören Maahs

Der Wortlaut der Erklärung des Präsidiums der Freien Universität Berlin vom 17. Dezember 2019

Universität in Verantwortung
Die Freie Universität Berlin ruft den Klimanotstand aus

Die Freie Universität Berlin ruft den Klimanotstand aus. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Ursachen des Klimawandels und der Umgang mit den damit verbundenen Risiken haben eine fundamentale Bedeutung für die Entwicklung politischer Gegenstrategien. Der Beitrag der Wissenschaft zu dieser wichtigen globalen Herausforderung muss größere Resonanz in Politik und Gesellschaft finden.

Universitäten haben in diesem Kontext eine besondere Verantwortung. Wir verstehen – gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz – Hochschulen als gesellschaftliche Zukunftswerkstätten, die nicht nur neues wissenschaftliches Wissen generieren und vermitteln, sondern auch im eigenen Verantwortungsbereich vorbildliche Lösungen entwickeln. Die Freie Universität baut dabei auf langjährige Erfahrung und erfolgreiches stetiges Engagement im Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement.

Die Ausrufung des Klimanotstands ist für die Freie Universität Berlin verbunden mit der Notwendigkeit und dem Vorsatz:

  • die Auswirkungen auf das Klima bei allen Entscheidungen und Planungen zu berücksichtigen,
  • die Klimaneutralität der Freien Universität Berlin bis 2025 zu erreichen,
  • Nachhaltigkeits- und Klimaschutzthemen in Forschung, Lehre und Transfer in Zukunft noch sichtbarer zu machen und gezielt in unsere internationalen Netzwerke einzubinden,
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit in den Curricula der Freien Universität Berlin umfassend zu verankern,
  • das individuelle Engagement aller Universitätsangehörigen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz durch ein Ideen- und Innovationsmanagement aktiv zu unterstützen,
  • unsere nachhaltigkeits- und klimaschutzbezogenen Aktivitäten im eigenen institutionellen Verantwortungsbereich – in der Verwaltung und auf dem Campus – kontinuierlich weiterzuentwickeln,
  • durch regelmäßige Berichte den Stand der Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren.
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