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Divestment

Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus haben im Jahr 2016 Regelungen und Vorgaben zum Thema Divestment beschlossen. Infolgedessen werden Aktien des Landes Berlin zukünftig auf Grundlage ethischer und nachhaltiger Kriterien angelegt. Investitionen in fossile und andere Unternehmen, die der Nachhaltigkeit entgegenstehen, sollen abgezogen werden. Obwohl die Regelungen des Landes für die Universitäten als selbstständige Körperschaften nicht verbindlich sind, hat sich die Freie Universität Berlin im Jahr 2019 dazu entschlossen, die Divestment-Regelungen freiwillig anzuwenden.

Hier finden Sie die offizielle Mitteilung des Berliner Senats zur "Divestment-Hauptstadt" sowie eine weitere Pressemitteilung über den Fortgang der nachhaltigen Aktienanlage.

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