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Was tun im Notfall?

Ein kleiner Überblick

News vom 22.07.2021

Auf unserer Webseite haben wir Hilfestellungen festgehalten, wie Sie sich als betroffene Person aber auch als Bystander* in einer akuten Bedrohungs- oder Gewaltsituation verhalten können.

Zudem wollen wir Sie aufmerksam machen auf das Rundschreiben Nr.: 02/2021. Darin wird über das Stellen von Strafanzeigen und Strafanträgen sowie zum Erlass von Hausverboten informiert. So können Sie sich in Bedrohungs- oder Gewaltsituation beispielsweise an Lehrkräfte wenden, um ein Hausverbot aussprechen zu lassen.

www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/fu-rundschreiben/2021/Rundschreiben_SerieV_Strafanzeigen_komplett.pdf

(Verfügbar nur über das Intranet)

* Da es aus unserer Sicht keine passende Übersetzung im Deutschen gibt, haben wir uns entschieden den Begriff der Bystander zu benutzen, um Personen zu beschreiben, die (sei es im Privaten oder im Öffentlichen) sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Belästigung bemerken.

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