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Initiativantrag des Gesamtpersonalrates an das Präsidium zum Mobilen Arbeiten

Der Personalrat Dahlem hat in seiner Sitzung am 20.10.2021 beschlossen, den Initiativantrag des Gesamtpersonalrates der FU Berlin zu unterstützen.

News vom 20.10.2021

Der Gesamtpersonalrat hat folgenden Initiativantrag zur Erweiterung der bestehenden DV über die Alternierende Telearbeit/Mobiles Arbeiten an das Präsidium gerichtet: 

§ 9 soll folgendermaßen modifiziert werden:

(1) Beschäftigte können am sogenannten „mobilen Arbeiten“, das außerhalb der Dienststelle bzw. der üblichen Arbeitsstätte als Form dienstlicher Tätigkeit verrichtet wird, teilnehmen. Eine Teilnahme am mobilen Arbeiten ist zu fördern und zu ermöglichen.

(2) In außergewöhnlichen Situationen, die die Freie Universität Berlin in ihrer Gesamtheit betreffen (z. B. bei erlassenen Schutzregelungen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes idFv. 27. September 2021), kann das „mobile Arbeiten“ nach Absatz 1 mit Zustimmung des Gesamtpersonalrats für obligatorisch erklärt werden. § 6 Absätze 2 und 3 finden Anwendung.

Der Gesamtpersonalrat erklärt sich zu entsprechenden Verhandlungen bereit.

Zu Ihrer Information der bisherige Wortlaut der beiden Absätze der Dienstvereinbarung:

(1) In besonderen Situationen (dienstliche, besondere familiäre oder persönliche Belange) können Beschäftigte mit Zustimmung der Dienststelle bis zu höchstens 21 Tage im Kalenderjahr und davon in der Regel maximal an drei Tagen und in Ausnahmefällen bis zu fünf Tagen im Monat am sogenannten „mobilen Arbeiten“ teilnehmen.Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am mobilen Arbeiten besteht nicht.

(2) Ein mobiles Arbeiten ist nicht im Anschluss an Urlaubs- oder Zeitausgleichstage zulässig.

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