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Arbeitszeit ist Lebenszeit

Gleitende Arbeitszeit – eine Vergrößerung des Gestaltungsspielraums

Wir stellen Ihnen hier auch den Papier-Gleitbogen zur Vergfügung, denn auch dessen Benutzung ist noch immer zulässig.

Telearbeit

Telearbeit, also das Arbeiten am Computer von zu Hause aus, kann in bestimmten Situationen auch für Beschäftigte hilfreich sein. Es sollte aber nicht zur Abkoppelung vom Geschehen am Arbeitsplatz führen. An der Freien Universität gibt es seit 2008 eine Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit. In ihr sind praktisch alle Punkte umgesetzt, die der Personalrat Dahlem wichtig findet.

Hier können Sie den Antrag auf alternierende Telearbeit herunterladen.

Hier können Sie den Antrag auf Mobiles Arbeiten herunterladen.

Bereitschaftszeiten und EU-Recht

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt nicht nur in Krankenhäusern zu Überlegungen, wie Dienstpläne zu gestalten sind. Die Erfahrungen des Personalrats und die Anpassung an den Tarifvertrag können Sie unter: Bereitschaftszeiten und EU-Recht nachlesen.

Zusätzliche Freizeit

Weiterhin möglich:  Beurlaubung unter Verrechnung mit Dezember-Bezügen
Auch die Jahressonderzahlung nach dem TV-L FU kann zur Gegenfinanzierung von Freizeit verwendet werden. Hier finden Sie die Einzelheiten dazu.