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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, zu überprüfen und zu entscheiden, ob ein befristet eingerichteter Studiengang den Erwartungen entspricht, mit denen seine Einrichtung verknüpft war. Je nach Gesamteinschätzung der Studiengangssituation kann entschieden werden, die Befristung aufzuheben bzw. (nochmals) zu verlängern oder den Studiengang auslaufen zu lassen.