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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, zu dokumentieren, dass ein Studiengang die im Zuge der Einrichtung verankerten Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen hat und somit die Akkreditierungskriterien erfüllt. Mit der Entscheidung über die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates – zu der die Hochschule infolge der Systemakkreditierung berechtigt ist (Selbstakkreditierungsrecht) – gilt der neue Studiengang für die folgenden acht Jahre als qualitätsgesichert.