Prozesssteckbrief
Index 2.01 - Gültig ab: 30.10.2020
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
31.08.2020 |
Geprüft |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Stabsstelle Qualitätsmanagement (V Q) |
08.10.2020 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3, P) |
30.10.2020 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
17.11.2022 |
Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden eines auslaufenden Studienangebots im Sinne des Vertrauensschutzes einen Studienabschluss in einem akkreditierten Studiengang zu ermöglichen.
Sofern die bestehende Akkreditierungsfrist vor dem Zeitpunkt der Studiengangsaufhebung endet, kann diese unter definierten Voraussetzungen ohne eine neuerliche Durchführung des internen Akkreditierungsverfahrens verlängert werden.
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Stabsstelle Qualitätsmanagement
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulgesetz (BerlHG): Zur Qualitätssicherung und Akkreditierung: § 8 BerlHG
- Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV)
Universitätsinterne Vorgaben:
- Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin
Prozessbeschreibung (intern)
Akkreditierung für auslaufenden Studiengang verlängern
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Entscheidungsregeln zur internen Akkreditierung von Studiengängen der Freien Universität Berlin
- Flyer interne Akkreditierung (Deutsch)
- Flyer interne Akkreditierung (Englisch)
- Eine Übersicht zu den akkreditierten Studiengängen finden Sie auf den Webseiten des QM der FU Berlin
- Übersicht zu wesentlichen Änderungen am Studiengang