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Prozesszweck

Zweck dieses Prozesses ist es, – basierend auf der jährlichen Aufnahmekapazität – die Zulassungszahlen für die Studienangebote der Freien Universität Berlin festzusetzen. Diese sind unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie räumlicher und fachspezifischer Gegebenheiten so festzusetzen, dass sie eine bestmögliche Auslastung der Ausbildungskapazitäten gewährleisten ohne dabei die Ausbildungsqualität (u. a. angemessene Betreuungsrelation) zu gefährden.

Die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität erfolgt auf der Grundlage des Studienangebotes einschließlich der dahinterliegenden Lehrdeputate und deren Reduzierungen, Lehraufträge usw., des Ausbildungsaufwandes (curricularer Normwert, der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer oder eines Studierenden erforderlich ist) sowie weiterer kapazitätsbestimmender Kriterien wie etwa räumliche und sächliche Gegebenheiten, bisherige Entwicklung der Studierendenanfängerzahl, Schwundquote und ggf. weiteren (politischen) Vorgaben.

Die Zulassungsordnung, in der die Zulassungszahlen jedes Semester veröffentlicht werden, stellt eine Voraussetzung für die Vorbereitung und Durchführung der Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren dar.