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Studienfinanzierung

Behinderte und chronisch kranke Studierende haben für ihren Lebensunterhalt, ihren ausbildungsbedingten Bedarf und ggf. ihre häusliche Versorgung und Pflege häufig einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Finanziert werden müssen beispielsweise Studienhelfer, die Assistenzdienste wie Fotokopieren oder das Mitschreiben in Lehrveranstaltungen erledigen, sowie technische Hilfsmittel vom Hörgerät bis zum behindertengerechten Computerarbeitsplatz. Rollstuhlfahrer benötigen ein behindertengerechtes Auto oder einen Fahrdienst sowie die zusätzlichen Mietkosten einer rollstuhlgerechten Wohnung. Für den Lebensunterhalt können erhöhte Kosten auftreten etwa durch eine krankheitsbedingt notwendige besondere Ernährung oder eine krankheits-/behinderungsbedingt verlängerte Studiendauer.

Hierfür kommt neben finanziellen Hilfen der Eltern eine Reihe weiterer Möglichkeiten in Frage:

  • das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG, erhöhte Einkommensfreibeträge, evtl. verlängerte Förderungsdauer)
  • die Krankenversicherung (u. a. Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung)
  • die Pflegeversicherung (Pflegegeld- und/oder Sachleistungen)
  • Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt (zusätzliches Pflegegeld, bedarfsdeckende Pflegesachleistungen)
  • Pflegegeld nach dem Pflegegesetz Berlin (für Blinde, Sehbehinderte und Gehörlose)
  • Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe nach SGB XII vom Sozialamt (Fahrten zur Hochschule bzw. Führerschein und behindertengerechtes KFZ)
  • Integrationshilfen nach § 9 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz vom Studierendenwerk (technische Hilfsmittel zum Studium, Studienhelfer, behindertengerechter häuslicher Arbeitsplatz, usw.)
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II) kann bei finanzieller Bedüftigkeit  ggf. bei krankheitsbedingter Beurlaubung sowie im Teilzeitstudium beansprucht werden, außerdem nach Abschluss des Studiums. Leistungen vom Jobcenter kommen auch in besonderen Härtefällen, für evtl. Mehrbedarfe für Wohnkosten und krankheitsbedingt besonders teure Ernährung in Frage, vgl. § 27 SGB II.
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II) können Studierende bei finanzieller Bedüftigkeit ggf. ergänzend zum BAföG beanspruchen, wenn sie bei ihren Eltern wohnen.
  • Grundsicherung nach dem Kapitel des SGB XII bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII bei absehbar längerfristiger (mehr als 6 Monate) kann vom Sozialamt bei finanzieller Bedüftigkeit bei Beurlaubung sowie im Teilzeitstudium beansprucht werden, außerdem in besonderen Härtefällen, vgl. § 22 SGB XII.
  • Stipendien und Stiftungen
  • bevorzugte Jobvergabe bei der Jobvermittlung des Studierendenwerks Berlin
  • bevorzugte Jobvergabe für studentische Hilfskräfte an der FU Berlin: Online-Stellenanzeiger

Beratung zu allen Möglichkeiten der Studienfinanzierung und Hilfe bei der Antragstellung bietet die Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende des Studierendenwerks Berlin an.