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Beratung für Studierende mit Beeinträchtigungen

Das Beratungsangebot richtet sich an Studierende, inklusive Erasmus- und Promotionsstudierende, der Freien Universität Berlin.

Schwerpunkte sind die Beratung zu und Empfehlung von Nachteilsausgleichen, die Beratung zu einer bedarfsgerechten Studiengestaltung, insbesondere beim Wiedereinstieg ins Studium nach längerer Krankheit, und die Unterstützung bei der Beantragung von Inklusionsleistungen beim Studierendenwerk Berlin.

Unsere Beratung ist persönlich. individuell. vertraulich.

Katrin Fischer (links) und Anja Ahrens (rechts) stehen neben dem Rollup der Beratungsstelle bei den inFUtagen 2022

Katrin Fischer (links) und Anja Ahrens (rechts) stehen neben dem Rollup der Beratungsstelle bei den inFUtagen 2022
Bildquelle: privat

Die Gespräche mit den Beraterinnen Anja Ahrens (Dipl.-Psychologin) und Katrin Fischer (Gruppenleiterin) sind bedarfsgerecht und lösungsorientiert. Sie unterstützen bei allen Fragen rund um das Thema Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitung von individuellen Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für ein erfolgreiches Studium an der FU Berlin. Sie finden in einem vertraulichen Rahmen statt.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung!

Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche beantragen, Tipps zur Studienfinanzierung und zum Auslandsstudium mit Beeinträchtigungen.

Nachteilsausgleiche beantragen

Studierende und Promovierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen sollen die Möglichkeit haben, ihr Studium und die Prüfungen chancengleich zu absolvieren. Dies ist im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) festgeschrieben. Durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen soll durch die Beeinträchtigung entstehenden individuellen Nachteilen entgegen gewirkt und so eine gleichberechtigte Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht werden. Es geht um die Erbringung einer äquivalenten, d.h. gleichwertigen, Ersatzleistungen ohne Veränderung der fachlichen Anforderungen. 

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zum Antrag auf Nachteilsausgleich beantwortet.

Wenn das Studium durch eine Beeinträchtigung erschwert ist, können entstehende Nachteile gegenüber anderen Studierenden ausgeglichen werden. Es geht nicht um eine "Bevorzugung", da es sich bei den Modifikationen nicht um inhaltliche Änderungen der Anforderungen handelt. Die Beantragung von Nachteilsausgleichen kann so einer möglichen längeren Studiendauer entgegen wirken.

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können nach §11 RSPO einen Nachteilsausgleich beantragen.
Darunter zählen z.B. Studierende mit chronisch somatischen (körperlichen) Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, neurodiversen Beeinträchtigungen (wie z.B. Lese-Rechtschreibstörung oder AD(H)S, sowie Sinnes- und Mobilitätsbeeinträchtigungen.

Die Definition von Behinderung erfolgt nach §2 SGB IX (BTHG). Das Vorliegen einer Schwerbehinderung ist keine Voraussetzung. Weitere Informationen finden sich unter Rechtliches. Es gilt jedoch nicht für den Fall von Prüfungsunfähigkeit oder einer Beeinträchtigung aufgrund einer akuten (kurzzeitigen) Erkrankung. Hier erfolgt die Bearbeitung direkt über das zuständige Prüfungsbüro.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Studien- und Prüfungsleistungen anzupassen:

Dazu gehören z.B. während des Studiums die

  • bevorzugte Zulassung zu platzbeschränkten Lehrveranstaltungen
  • Organisation von Lehrveranstaltungen
  • Anpassung von räumlichen Bedingungen
  • Anpassung von Praktikumsbedingungen
  • Verlängerung von zeitlichen Vorgaben für den individuellen Studienverlauf (längere Studierdauer im Bachelor und Master in Berlin für alle möglich, Beantragung von Urlaubssemester oder Teilzeit-Studium möglich)
  • Nutzung von individuellen technischen Hilfen oder Studienassistenz (Beantragung über das Studierendenwerk)

bei Prüfungen (nach §9 RSPO) die

  • Änderungen der Form der Prüfung durch angepasste Rahmenbedingungen, z.B. ein separater Raum, Sitzplatz
  • Zeitliche Anpassungen: anpassen der zeitlichen Lage von Prüfungen, verlängern von Bearbeitungszeiten bei Klausuren, Haus- oder Abschlussarbeiten, Übungsaufgaben, Projekten; zeitliche Unterbrechungen durch eine oder mehrere Pausen

Die Nachteilsausgleiche können je nach Erkrankung bzw. Beeinträchtigung stark variieren, weshalb ein individuelles Beratungsgespräch zum Schaffen angemessener Studienbedingungen hilfreich ist.

Voraussetzung für eine Beantragung von Nachteilsausgleichen ist der Nachweis der vorliegenden Beeinträchtigung. Dazu ist ein aktuelles fachärztliches oder psychotherapeutisches Attest notwendig, dass die Folgen der bestehenden Beeinträchtigungen beschreibt und möglichst nachteilsausgleichende Regelungen empfiehlt. Zudem ist eine Stellungnahme der Beratungsstelle mit Empfehlungen zu nachteilsausgleichenden Maßnahmen hilfreich. In einem Beratungsgespräch können die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.

Es empfiehlt sich ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um über die besten Möglichkeiten für nachteilsausgleichende Regelungen zu sprechen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit der Beratungsstelle, am besten per E-Mail!

Der konkrete Antrag wird beim zuständigen Prüfungsbüro gestellt. Dies kann in den meisten Fällen formlos per E-Mail erfolgen. Einige Fachbereiche haben Vorlagen zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über den Antrag. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig vor Ihren Prüfungen (ca. 4-6 Wochen vorher).

In den einzelnen Fachbereichen bestehen unterschiedliche Regelungen wie lange der Bescheid Gültigkeit hat. Informieren Sie sich entspechend, ob Sie jedes Semester einen neuen Antrag stellen müssen und welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen.

Bei Staatsprüfungen (Rechtswissenschaft, Veterinärmedizin, Pharmazie) erfolgt die Beantragung über das zuständige Landesprüfungsamt. In der Regel ist hier ein amtsärztliches Attest notwendig.

Weitere konkrete Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Hier können wir gemeinsam eine individuell angepasste Lösung finden.

Für Semester, in denen man krankheitsbedingt überhaupt nicht in der Lage ist zu studieren, sollte man überlegen ggf. ein Urlaubssemester zu beantragen. Hier ist ein Attest mit Nachweis der Studierunfähigkeit einzureichen. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit am Studium teilnehmen kann, hat die Möglichkeit ein Teilzeitstudium beantragen. Es ist kein weiterer Nachweis erforderlich! Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht.

Die Anträge können über das Self-Service Portal bei der Studierendenverwaltung gestellt werden. In beiden Fällen entfällt der BAföG-Anspruch. Es kann stattdessen geprüft werden, ob ein Antrag auf  Bürgergeld oder Grundsicherung möglich ist. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig! 

Hier finden sich weitere Informationen zur Studienfinanzierung und zur Unterstützung für ein Studium im Ausland, insbesondere über das aktuelle Erasmus+ Programm.