Archivbenutzung
Das Universitätsarchiv steht allen Interessierten für Recherchen zu wissenschaftlichen, publizistischen, persönlichen oder dienstlichen Zwecken zur Benutzung offen. Die Einsicht in Archivalien findet in den Räumen des Archivs statt; eine Ausleihe ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Nutzung bedarf der Einwilligung des Universitätsarchivs und erfolgt durch persönliche Einsichtnahme auf Antrag (Benutzungsantrag) oder als schriftliche Anfrage.
Auskünfte über die Bestände sowie die Akteneinsicht vor Ort sind gebührenfrei. Entgelte werden für Reproduktionen und schriftliche Auskünfte erhoben.
Informationen für Ihren ersten Besuch im Universitätsarchiv können Sie unserem Merkblatt für Besucher*innen entnehmen.