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Zwischenarchiv/Verwaltungsarchiv

Frühzeitige Aufnahme von selten benutztem Registraturgut ins Archiv, bei dem die rechtliche Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das Zwischenarchivgut verbleibt im Eigentum des jeweiligen Registraturbildners. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entscheidet das Archiv über die Archivwürdigkeit der Unterlagen.