Fachhochschulreife (FHR)
Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Freien Universität Berlin.
Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich auch oft "Fachabitur" genannt, berechtigt im Land Berlin zum Studium an einer Hochschule ("University of Applied Sciences", ehemals "Fachhochschule"), nicht aber zum Studium an einer Universität.
Erst mit dem Studienabschluss an einer (Fach-)Hochschule erwirbt man die allgemeine Hochschulreife im Bundesland Berlin und kann dann ein Studium an der Freien Universität Berlin aufnehmen.
Hochschul-Absolvent*innen, die sich für das erste Semester eines grundständigen Studiengangs (z.B. Bachelor) an einer Universität bewerben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen.
Da Bildung Ländersache ist, kann in anderen Bundesländern mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Universität möglich sein.