Springe direkt zu Inhalt

Allgemeine Fragen zur Bewerbung ohne Abitur

Ein Studium wäre auch aufgrund der beruflichen Qualifikation möglich, wenn Ihre Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung zu einer Gruppe (1, 2, 3 oder 4) gehört. Weitere Informationen finden Sie unter Zuordnung in eine Gruppe.

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der Freien Universität Berlin.

Für Sie gelten dieselben Bedingungen und Fristen wie für Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.

Beachten Sie bitte, dass Bewerber*innen für Pharmazie oder Veterinärmedizin ein Ergebnis der Zeugnisprüfung bei hochschulstart.de einreichen müssen.

Nein, es müssen keine Nachweise der Berufserfahrung eingereicht werden.

Nein, das ist nicht erlaubt. Bewerber*innen, die bereits eine Hochschulzugangsberechtigung haben, dürfen sich nicht als beruflich Qualifizierte bewerben. Dazu zählt eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, die bspw. mit einem Abitur oder einem Hochschulabschluss erworben wurde.

Diese Angabe müssen Sie während Online-Bewerbung sowie bei der Zeugnisprüfung an Eides statt versichern.

Eine Bewerbung aufgrund der beruflichen Qualifikation ist nicht möglich, wenn Sie über eine andere Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Auf den Seiten von Anabin können Sie prüfen, ob Ihre ausländischen Bildungsnachweise einen Hochschulzugang in Deutschland eröffnen.

Im Zweifelsfall stellen Sie bitte einen Antrag auf Zeugnisprüfung für beruflich Qualifizierte im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin. Laden Sie alle vorhandenen Schul- und Ausbildungszeugnisse unter "Abschlusszeugnisse" hoch.

Eine berufliche Ausbildung im Ausland kann zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen, wenn sie in Deutschland anerkannt wurde und die Voraussetzungen der Gruppe 1 oder 2 erfüllt sind. Auch in diesem Fall dürfen Sie über keine andere Hochschulzugangsberechtigung (bspw. Abitur oder Hochschulabschluss) verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter Wie bekomme ich die Anerkennung? und Zuordnung in eine Gruppe.

Beachten Sie bitte, dass Bewerber*innen mit ausländischem Berufsabschluss für die meisten Studiengänge zur Bewerbung und zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.

Sie können sich zum höheren Fachsemester bewerben, wenn Sie über anrechenbare Studienleistungen verfügen. Bei der Bewerbung muss Ihre Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an der Freien Universität Berlin erneut geprüft werden.

Für einige grundständige Studiengänge müssen bei der Immatrikulation Fremdsprachkenntnisse nachgewiesen werden, siehe die Broschüre „Von der Schule an die Freie Universität Berlin“. 

Weitere Informationen finden Sie unter Fremdsprachliche Zugangsvoraussetzungen für ein grundständiges Studium.