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Infos für ausländische Bewerber*innen ohne EHIC, GHIC oder AT11

Ausländische  Studierende sind in Deutschland grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Dazu kann bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein studentischer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Falls Sie Ihre Versicherungsnummer schon haben, wählen Sie bei der Immatrikulation „pflichtversichert“ aus.

Falls Sie noch keine Krankenversicherungsnummer haben, wählen Sie bei der Immatrikulation „keine Versicherung“ aus und schließen schnellstmöglich eine Krankenversicherung ab! Im Anschluss sendet die Krankenkassen eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus an uns.

Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung (Travel Insurance) keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland bietet und nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert werden kann. Eine Reisekrankenversicherung gilt nur für die Dauer Ihres Visums und Ihre Einreise nach Deutschland, solange das Semester noch nicht begonnen hat.