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Englischsprachige Programme in Asien

1. Programmbeschreibung

Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten anfallen können, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und diverse administrative Gebühren. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren. 

1.1. Für Bachelorstudierende:

China Indien Indonesien Japan Korea Malaysia Singapur Taiwan  Thailand

1.2. Für Masterstudierende:

China Indien Indonesien  Japan Korea Taiwan


2. Bewerbung

Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im englischsprachigen Asienprogramm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.

2.1. Bewerbungsfrist

Für das akademische Jahr 2024/25: 03. Dezember 2024

2.2. Laufzeit

Generell laufen die Semester an den Universitäten von August/September - Dezember bzw. Januar - Juni/Juli.

Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen.

2.3. Voraussetzungen

  1. Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
    1. Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
    2. Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren.
    3. Promovierende
  2. Bewerber*innen müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. 
  3. Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen angemessene fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
  4. Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.
  5. Einschränkungen: Studienplätze in medizinischen und pharmazeutischen Fächern stehen nicht zur Verfügung. Studierende der Chinastudien bewerben sich bitte beim DA China/Taiwan. Kurse in der klinischen Psychologie sind für Psychologie-Studierende aus dem Ausland in der Regel nicht verfügbar. Das Fach BWL bzw. Business Administration ist an den separaten Business Schools der Partneruniversitäten angesiedelt, welche Studierende aus dem Direktaustauschprogramm nur in Ausnahmefällen zulassen. In der Regel ist es jedoch möglich, Kurse im Fach VWL zu belegen.
  6. Studierende der Rechtswissenschaften können sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Direktaustausch bewerben: https://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/zentrale_progr/index.html

2.4. Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie auch während unserer Sprechzeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Büro für Internationale Studierendenmobilität (Zimmer 119) vorbeikommen.

Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig im Büro für Internationale Studierendenmobilität eingehen:

1 - Online Bewerbungsformular

Über folgenden Link wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist das online Bewerbungsformular freigeschaltet.

2 - Immatrikulationsbescheinigung

Mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.

3/1 - Ausdruck aus Campus Management (nur Bachelor- und Masterstudierende)

"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.

3/2 - Kopie des Abschlusszeugnisses (nur Masterstudierende und Promovierende)

Die englische Version inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller im Bachelor abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.

Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.

3/3 - Zulassung zur Promotion (nur Promovierende)

Offizielle Bescheinigung über die Zulassung zur Promotion an der Freien Universität Berlin.

4 - Motivationsschreiben

Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in englischer Sprache auf ca. 2 Seiten.

Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in im Gastland studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich?

5 - Empfehlungsschreiben

Ein Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von Dozierenden der Freien Universität in englischer Sprache, bei Promovierenden von dem*der Betreuer*in der Dissertation. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den einzelnen Partneruniseiten. Wenn Sie als Masterstudent*in neu an die Freie Universität Berlin kommen, genügt ein ausgefülltes Formular von Ihrer vorherigen Hochschule. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.

Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.

6 - Sprachnachweis

Bewerber*innen müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die für ein intensives Fachstudium unbedingt erforderlich sind. Die Sprachkenntnisse müssen durch einen erfolgreich absolviertenTest nachgewiesen werden (i. d. R. B2 Niveau). Sprachnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein, der Stichtag hierfür ist das Datum der Bewerbungsfrist. Die detaillierten Angaben zu den sprachlichen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den spezifischen Seiten der Partnerunis.

Bitte beachten Sie den Hinweis oben bezüglich der Nachreichfrist.
 
 Hinweis zu Sprachtests:

Wir haben einen neuen TOEFL Code: C507 für Freie Universitaet Berlin-Student Exchange Office. Wir empfehlen Ihnen, ein oder mehrere Exemplare des offiziellen Testergebnisses direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken zu lassen, da dies bei Ablegen des Tests noch kostenfrei ist und wir Ihr Ergebnis später auf Wunsch an Institutionen wie den DAAD weiterleiten. Da es erfahrungsgemäß 4 Wochen dauert, bis die Testergebnisse bei uns eintreffen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Test so bald wie möglich abzulegen! Falls Sie einen dieser Sprachtests während der letzten zwei Jahre abgelegt haben, reichen Sie bitte zunächst eine Kopie des Testergebnisses ein. Das Testergebnis sollte bis zur Bewerbungsfrist vorliegen, kann aber bis spätestens drei Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Achtung: Ohne ein Testergebnis ist eine Teilnahme am Interview nicht möglich.


2.5. Einreichung der Bewerbung

Bitte benennen Sie jedes der unten aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlage und speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.

Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen

3.1. Erlass der Studiengebühren

Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.

3.2. Finanzierung

Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.

Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.

Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

3.3. Zulassung als non-degree student

Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.

3.4. Anrechenbarkeit von Kursen

Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies  bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.

3.5. Beurlaubung

Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.

3.6. Aktualität der Ausschreibungen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.


Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.