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Australien

1. Programmbeschreibung

Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden australischen Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und die Beantragung des Visums anfallen, die insbesondere in Australien sehr hoch sein können. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren. Seit 1. Juli 2024 hat die australische Regierung die Visakosten erhöht. Die Visakosten betragen seitdem 1.600 AUD (entspricht ca. 995 €, Stand 04.07.2024). Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.studyaustralia.gov.au/en/plan-your-move/your-guide-to-visas/student-visa-subclass-500. Zudem können die Visa nicht mehr vor Ort beantragt werden: https://www.studyaustralia.gov.au/en/tools-and-resources/news/changes-to-student-visa-applications-to-prevent-visa-hopping.

1.1. Für Bachelor- und Masterstudierende:

2. Bewerbung

Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im Australienprogramm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt erst beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.

2.1. Bewerbungsfrist

Für das akademische Jahr 2025/26: 19. November 2024

2.2. Laufzeit

Generell laufen die Semester an den australischen Universitäten von Mitte Juli - November/Dezember (Term II) bzw. Mitte Februar - Juni/Juli (Term I). Spezifischere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversität.

Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen.

2.3. Voraussetzungen und Hinweise

1. Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte

a) Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren

b) Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren.

c) Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen gute fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.

d) Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden. Für diesen Bewerber*innenkreis bietet der DAAD Stipendien für Graduierte an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.

Hinweise:

a) University of Western Australia: Für Masterstudierende ist ein Studium dort nur im Rahmen eines "post-graduate by course work"-Masters (z. B. Master of International Relations) möglich.

b) Die University of Sydney eignet sich besonders gut für Studierende der Nordamerikastudien.

c) Die University of New South Wales eignet sich gut für Jurastudierende.

d) Masterstudierende werden an der University of Melbourne im Honours Level platziert (entspricht 4. Jahr des BA).

2. Einschränkungen bei der Kurswahl:

Das Fächerspektrum umfasst die in den Bereichen Arts and Sciences vertretenen Fächer. Bitte beachten Sie, dass die Kurswahl für Direktaustauschstudierende an den Gasthochschulen begrenzt sein kann.

  1. Es stehen keine Studienplätze in medizinischen und pharmazeutischen Fächern zur Verfügung.
  2. Studierende der Rechtswissenschaften können sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Direktaustausch bewerben: https://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/zentrale_progr/index.html
  3. Kurse in der klinischen Psychologie sind für Psychologiestudierende aus dem Ausland in der Regel nicht verfügbar.
  4. Das Fach BWL bzw. Business Administration ist an den separaten Business Schools der Partneruniversitäten angesiedelt, welche Studierende aus dem Direktaustauschprogramm nur in Ausnahmefällen zulassen. In der Regel ist es jedoch möglich, Kurse im Fach VWL zu belegen.

2.4. Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie auch während unserer Sprechzeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Büro für Internationale Studierendenmobilität (Zimmer 119) vorbeikommen.

Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig im Büro für Internationale Studierendenmobilität eingehen:

1 - Online Bewerbungsformular

Über folgenden Link wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist das online Bewerbungsformular freigeschaltet.

2 - Immatrikulationsbescheinigung

Mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.

3/1 - Ausdruck aus Campus Management

"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.

3/2 - Kopie des Bachelorzeugnisses (nur Masterstudierende)

Die englische Version inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller im Bachelor abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.

Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.

4 - Motivationsschreiben

Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in englischer Sprache auf ca. 2 Seiten.

Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in Australien studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich.

5 - Empfehlungsschreiben

Ein Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von Dozierenden der Freien Universität in englischer Sprache. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den einzelnen Partneruniseiten. Wenn Sie als Masterstudent*in neu an die Freie Universität Berlin kommen, genügt ein ausgefülltes Formular von Ihrer vorherigen Hochschule. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.

Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.

6 - Sprachnachweis

Bewerber*innen müssen über sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen, die für ein intensives Fachstudium unbedingt erforderlich sind. Die genauen Sprachanforderungen finden Sie in der Beschreibung der Partneruniversität weiter oben. Sprachnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein, der Stichtag hierfür ist das Datum der Bewerbungsfrist. Folgende Sprachtests werden i. A. akzeptiert:

CAE
Wir akzeptieren nur das offizielle Testergebnis. Mindestpunktzahl: Note A (80%)

IELTS (test report form)
Wir akzeptieren nur das offizielle Testergebnis, welches direkt an unser Büro geschickt wird; Sie selbst erhalten zusätzlich eine Kopie Ihres test report forms. Spezifischere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversität.

TOEFL iBT (official score report)
Wir akzeptieren nur das offizielle Testergebnis, welches unter Angabe des Institutscodes der Freien Universität (C507) direkt an unser Büro geschickt wird; Sie selbst erhalten zusätzlich einen examinee score report und können Ihr Testergebnis online einsehen. Spezifischere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversität.. Weitere Informationen sowie Tipps zur Vorbereitung finden Sie hier.

Wir empfehlen Ihnen, ein oder mehrere Exemplare des offiziellen Testergebnisses direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken zu lassen, da dies bei Ablegen des Tests noch kostenfrei ist und wir Ihr Ergebnis später auf Wunsch an Institutionen wie den DAAD weiterleiten. Da es erfahrungsgemäß 4 Wochen dauert, bis die Testergebnisse bei uns eintreffen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Test so bald wie möglich abzulegen! Falls Sie einen dieser Sprachtests während der letzten zwei Jahre abgelegt haben, reichen Sie bitte zunächst eine Kopie des Testergebnisses ein. Achtung: Ohne ein Testergebnis ist eine Teilnahme am Interview nicht möglich.


Das Testergebnis sollte bis zur Bewerbungsfrist vorliegen, kann aber bis spätestens zwei Wochen nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden.


2.5. Einreichung der Bewerbung

Bitte benennen Sie jedes der unten aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlageund speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.

Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung.

3. Weitere Informationen

3.1. Erlass der Studiengebühren

Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.

3.2. Finanzierung

Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.

Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.

Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.

3.3. Zulassung als non-degree student

Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.

3.4. Anrechenbarkeit von Kursen

Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies  bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.

3.5. Beurlaubung

Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.

3.6. Aktualität der Ausschreibungen

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.


Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.