Brasilien
1. Programmbeschreibung
Der Freien Universität Berlin stehen voraussichtlich Studienplätze (Semesterplätze) an folgenden brasilianischen Universitäten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten, z.B. für Krankenversicherung, ärztliche Bescheinigungen und die Beantragung des Visums anfallen. Wir bitten Sie darum, sich im Voraus zu informieren.
Die Pontificia Universidade Católica do Rio de Janeiro bietet sowohl englisch- als auch portugiesischsprachige Kurse an.
Die Freie Universität Berlin hat in Sao Paulo ein Verbindungsbüro. Den Link zur Webseite finden Sie hier.
1.1. Für Bachelorstudierende und Masterstudierende:
- Federal University of Rio de Janeiro
- Pontifícia Universidade Católica do Rio de Janeiro
- Universidade Estadual de Campinas
- Universidade de São Paulo
2. Bewerbung
Studierende der Freien Universität bewerben sich auf einen Austauschplatz im Brasilienprogramm allgemein; ein Ranking der präferierten Partneruniversitäten innerhalb des Programms erfolgt erst beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars.
2.1. Bewerbungsfrist
Für das akademische Jahr 2025/26: 28. Januar 2025
2.2. Laufzeit
Generell laufen die Semester an den brasilianischen Universitäten von August - Dezember bzw. Februar - Juni/Juli. Spezifischere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversität.
Studierende haben die Wahl, ob sie sich auf ein oder zwei Semester bewerben wollen.
2.3. Voraussetzungen
- Bewerben können sich unbefristet an der Freien Universität Berlin immatrikulierte
a) Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 3. Fachsemester studieren,
b) Masterstudierende, die zum Zeitpunkt des Bewerbungstermins i. d. R. im 1. Fachsemester studieren. - Bewerber*innen müssen über gute portugiesische Sprachkenntnisse verfügen, die zum Bewerbungszeitpunkt nachzuweisen sind. An der PUC Rio de Janeiro können auch englischsprachige Kurse besucht werden. Hierfür ist ein englisches Sprachzertifikat (Niveau B2) erforderlich.
- Es ist notwendig, dass die Bewerber*innen angemessene fachliche Leistungen nachweisen können, da die Partneruniversitäten letztlich über die Zulassung, die Einstufung in einen Studienabschnitt sowie die Vergabe des Stipendiums entscheiden.
- Nicht berücksichtigt werden können Bewerber*innen, die vor Stipendienantritt ihr Studium abschließen werden; für diesen Bewerber*innenkreis bietet gegebenenfalls der DAAD Stipendien an. Neben- oder Gasthörende können sich ebenfalls nicht um die Direktaustauschstipendien bewerben.
- Einschränkungen bei der Kurswahl:
Das Fächerspektrum umfasst die in den Bereichen Arts and Sciences vertretenen Fächer. Bitte beachten Sie, dass die Kurswahl für Direktaustauschstudierende an den Gasthochschulen begrenzt sein kann.
- Es stehen keine Studienplätze in medizinischen Fächern zur Verfügung.
- Jurastudierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Direktaustausch bewerben: https://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/zentrale_progr/index.html.
- Kurse in der klinischen Psychologie sind für Psychologiestudierende aus dem Ausland in der Regel nicht verfügbar.
- Das Fach BWL bzw. Business Administration ist an den separaten Business Schools der Partneruniversitäten angesiedelt, welche Studierende aus dem Direktaustauschprogramm nur in Ausnahmefällen zulassen. In der Regel ist es jedoch möglich, Kurse im Fach VWL zu belegen.
2.4. Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Gerne können Sie auch während unserer Sprechzeiten zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Büro für Internationale Studierendenmobilität (Zimmer 119) vorbeikommen.
Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum Bewerbungstermin vollständig im Büro für Internationale Studierendenmobilität eingehen:
1 - Online Bewerbungsformular2 - ImmatrikulationsbescheinigungDieses wird ca. 4 Wochen vor der Bewerbungsfrist hier freigeschaltet.
3/1 - Ausdruck aus Campus ManagementMit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl aus dem aktuellen Semester - diesen können Sie im Portal der Studierendenverwaltung herunterladen.
3/2 - Kopie des Bachelorzeugnisses (nur Masterstudierende)"Leistungsübersicht über begonnene und abgeschlossene Modulleistungen" - diesen können Sie im Campus Management unter dem Reiter "Noten & Punkte" herunterladen.
4 - MotivationsschreibenDie englische Version inklusive Transcript of Records mit einer Übersicht aller im Bachelor abgeschlossenen Module. Die Kopie muss nicht beglaubigt werden.
Bei Abschlusszeugnissen, die nicht in Deutschland erworben wurden: bitte reichen Sie zusätzlich das Noten-Umrechnungsdokument aus Ihrem uniassist-Verfahren ein.
5 - EmpfehlungsschreibenEine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in deutscher und portugiesischer Sprache auf ca. 2 Seiten.
Folgende Fragen könnten Ihnen dabei als Leitfaden dienen:
Was sind die Gründe, die Sie zu Ihrer Studienfachwahl geführt haben? Warum möchten Sie in Australien studieren? Welches Fach möchten Sie im Auslandssemester studieren? Auf welches Themengebiet innerhalb Ihres Faches möchten Sie sich im Auslandssemester konzentrieren und warum? Welchen Vorteil bietet Ihnen dieser Studienaufenthalt für Ihr weiteres Studium an der Freien Universität? Nach welchen Kriterien haben Sie die Partneruniversitäten ausgewählt? Warum sind gerade Ihre ersten Präferenzunis für Ihren weiteren Studienverlauf förderlich.
6 - SprachnachweisEin Empfehlungsschreiben (im nächsten Absatz verlinkt) von Dozierenden der Freien Universität in englischer Sprache. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den einzelnen Partneruniseiten. Wenn Sie als Masterstudent*in neu an die Freie Universität Berlin kommen, genügt ein ausgefülltes Formular von Ihrer vorherigen Hochschule. Auch die FU fremden Gutachter*innen sollten in diesem Fall unser Formular ausfüllen.
Bitte lassen Sie den*die Gutachtende*n das hier verlinkte Formular ausfüllen und von ihm*ihr als PDF-Dokument direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität schicken. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleibt das Empfehlungsschreiben bei uns; eine Rückgabe an die Bewerber*innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.
Das von einer/m Lektor*in ausgefüllte Sprachzeugnis (Download), das ein Sprachniveau von mindestens B1/B2 nachweist
Hinweis: Alternativ können Sie auch einen vergleichbaren Sprachnachweis einreichen. Sprachnachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein, der Stichtag hierfür ist das Datum der Bewerbungsfrist.
2.5. Einreichung der Bewerbung
Bitte benennen Sie jedes der unten aufgeführten Dokumente nach folgendem Muster: IhrNachname_BezeichnungDerBewerbungsunterlageund speichern es einzeln als PDF-Datei ab. Alle Unterlagen (ausgenommen des Gutachtens) sollten dann gesammelt in einer nach Ihrem Nachnamen benannten Zip-Datei zusammengefasst, und an auslstud@fu-berlin.de verschickt werden.
Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung
3. Weitere Informationen
3.1. Erlass der Studiengebühren
Die Nominierung an einer Partneruniversität beinhaltet immer den Erlass der dortigen Studiengebühren; Informationen zu eventuellen Stipendienangeboten finden Sie auf den einzelnen Uniseiten.
3.2. Finanzierung
Die ausländischen Partneruniversitäten gewähren den Studierenden der Freien Universität den Erlass der Studiengebühren.
Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich um finanzielle Förderung beim DAAD oder über PROMOS zu bewerben. Zu beachten ist, dass der DAAD Jahresstipendien meist nur noch einmal im Jahr ausschreibt. Bitten informieren Sie sich rechtzeitig.
Unter folgendem Link finden Sie auch weitere Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten.
3.3. Zulassung als non-degree student
Im Rahmen unserer Austauschvereinbarungen ist grundsätzlich eine Zulassung als non-degree student für die Dauer der Stipendienlaufzeit vereinbart worden. Ein Abschluss an der Partneruniversität ist daher generell nicht möglich.
3.4. Anrechenbarkeit von Kursen
Die Anrechenbarkeit der im Ausland belegten Kurse muss mit dem eigenen Institut an der Freien Universität geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, dies bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu regeln.
3.5. Beurlaubung
Die Studierenden können sich für das Auslandsstudium für ein oder zwei Semester beurlauben lassen.
3.6. Aktualität der Ausschreibungen
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der erforderlichen Reziprozität erst im Herbst endgültige Informationen zur genauen Anzahl der Austauschplätze sowie zu den teilnehmenden Universitäten zur Verfügung stehen werden.
Die Daten von Bewerber_innen werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber*innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.