Sprachkenntnisse
Der Umfang der für das Erasmus-Studium benötigten Fremdsprachenkenntnisse lässt sich nicht pauschal angeben und hängt vom Fach bzw. den Vorgaben der Gasthochschule ab.
Grundsätzlich sollten Sie die jeweilige Landessprache ausreichend beherrschen, um Lehrveranstaltungen zu besuchen und Prüfungen ablegen zu können. In einigen Fächern, wie z. B. Medizin, sind die Sprachkenntnisse in jedem Fall vor Beginn des Erasmus-Studiums durch ein Zeugnis zu belegen.
Viele Partnerhochschulen verlangen von Erasmus-Studierenden einen Nachweis über Kenntnisse der Landessprache. Einzelne Partnerhochschulen in Großbritannien verlangen von den Gaststudierenden eine Mindestpunktzahl im TOEFL-Test. Das trifft in seltenen Ausnahmen auch auf nichtbritische Partnerhochschulen mit englischsprachigem Kursprogramm zu.
Die Erasmus-Koordinatorinnen und -Koordinatoren an den Fachbereichen und Fächern geben Auskünfte darüber, welcher Nachweis von Sprachkenntnissen für eine Bewerbung verlangt wird. Bitte konsultieren Sie außerdem die Internetseiten der Partnerhochschule.
Sprachkurse
Zum Erwerb von Sprachkenntnissen bietet das Sprachenzentrum für Studierende aller Fachrichtungen studienbegleitende Kurse für verschiedene Sprachen an.
An den meisten Partnerhochschulen werden Sprachkurse für Erasmus-Studierende angeboten. Informationen hierzu erteilen die dezentralen Erasmus-Koordinatorinnen und -Koordinatoren an der Freien Universität oder die Internetseiten der Partnerhochschule.
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt voraussichtlich ab Oktober 2014 einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Dies gilt für Mobilitäten, die nach der Veröffentlichung des Tools beginnen. Der Sprachtest ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen. Er soll sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Aufenthalts stattfinden, um ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen.
Entsprechenden Informationen erhalten Erasmus-Studierende vom zentralen Erasmus-Team zu gegebener Zeit.