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Voraussetzungen für einen Erasmus+ Studienaufenthalt

1. Erasmus-Kooperationsvertrag

Es muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin und der Partnerhochschule in Ihrem entsprechenden Fach bestehen (keine Beliebigkeit in der Wahl einer Gasthochschule / des Faches an der Gasthochschule). Auch Aufenthaltsdauer (ein oder zwei Semester) und Studienniveau (BA/BSc, MA/MSc oder Doc) sind Bestandteil bilateraler Vereinbarungen.

Sollte es zwischen Ihrer Wunschuniversität und Ihrem Institut keinen Kooperationsvertrag geben, können Sie sich nicht über einen Vertrag eines anderen Instituts bewerben an dem Sie nicht studieren.

Informationen zu den Austauschplätzen für 2022/23
Die EU-Kommission schreibt zum Beginn des akademischen Jahres 2022/23 vor, die Plattform „Erasmus without Paper“ als verpflichtendes Tool für den Abschluss von Erasmus+ Austauschverträgen (inter-institutional Agreements), die die Grundlage für jede Studierendenmobilität sind, zu nutzen.
Leider verläuft diese Einführung nicht störungsfrei und das Tool ist nicht flächendeckend funktionstüchtig. Daher konnten noch nicht rechtzeitig vor Bewerbungsbeginn für das akademische Jahr 2022/23 alle Erasmus+ Plätze, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchten, vertraglich mit den Partnerhochschulen abgesichert werden.
Wir hoffen, dies bis zum Anfang der ersten Auslandsaufenthalte ab August 2022 gewährleisten zu können.
Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass Sie für den Erasmus+ Platz ausgewählt werden unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines gültigen Erasmus+ Austauschvertrags mit der Partnerhochschule bis zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts.

2. Aufenthaltsdauer

Ein Erasmus-Studienaufenthalt soll mindestens 3 und maximal 12 Monate betragen, die ausnahmslos innerhalb eines Förderzeitraumes liegen müssen (1. Juni bis 30. September des Folgejahres). Der Mindestaufenthaltszeitraum von 3 Monaten darf nur unterschritten werden, wenn an einer Partnerhochschule Trimester oder Terms angeboten werden, die kürzer sind. 

Studierende können eine oder mehrere Mobilitätsphasen pro Studienzyklus absolvieren. Je Studienzyklus können insgesamt 12 Monate gefördert werden:

  • Bachelor: 12 Monate
  • Master: 12 Monate
  • Promotionsstudium: 12 Monate

Bei einstufigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom, Magister) kann die Mobilitätsphase der Studierenden insgesamt bis zu 24 Monate betragen, wobei maximal 12 Monate innerhalb eines Förderzeitraums absolviert werden können.

Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten/24 Monaten angerechnet werden.

3. Wer darf mit Erasmus+ im Ausland studieren?

Studierende, die an der Freien Universität Berlin voll immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad (bis hin zur Promotion) abgeschlossen wird.

Studierende können frühestens im zweiten Jahr eines Hochschulstudiums (Bachelor/Staatsexamen im 3. Fachsemester, Master im 2. Fachsemester) ein Erasmus-Auslandsstudium beginnen.

Der Studienaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprogramms des Studierenden sein, das zu einem anerkannten akademischen Grad führt.
In besonderen Fällen ist die Förderung durch einen Erasmus-Studienplatz möglich, auch wenn während des Aufenthalts kein Studienvorhaben umgesetzt wird, das an der Freien Universität Berlin als Leistung innerhalb des aktuellen Studiengangs anerkannt wird. In diesem Fall erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung durch das Erasmus+ Programm, erhalten aber eine Mobilitätspauschale als Zuschuss zu Ihren Aufenthaltskosten.

4. Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung, mitreisendes Kind) können Sondermittel für ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt beim Erasmus-Team beantragen. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig, ggfls. noch vor der Zusage eines Erasmus-Platzes durch die dezentralen Erasmus-Koordinatoren, mit dem Erasmus-Team Kontakt aufzunehmen, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Kombination Studium-Praktikum

Studium und Praktikum können im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthaltes (SMS - Studierendenmobilität Studium) miteinander kombiniert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der/die Studierende seinen/ihren Studienaufenthalt absolviert, der Praktikumszeitraum muss im Learning Agreement verankert sein,

  • das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander und werden im selben Förderjahr absolviert.

Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Die Kombination der Teile ist beliebig wählbar. Eine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis existiert nicht, abgesehen davon, dass die Höchstdauer von insgesamt 12 Monaten innerhalb eines Studienzyklus nicht überschritten werden darf.