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Voraussetzungen für einen Erasmus+ weltweit Aufenthalt

1. Erasmus-Kooperationsvertrag

Um als Studierender der Freien Universität Berlin einen Erasmus+ Aufenthalt an einer außereuropäischen Universität durchführen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss die Freie Universität Berlin für das Land, für das Sie sich interessieren, nach erfolgreicher Antragsstellung eine Bewilligung für Ihre Mobilitätsgruppe (Bachelor/Master/Promotion) erhalten haben. Des Weiteren muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Freien Universität Berlin und der Partnerhochschule bestehen, an der Sie Ihren Austausch durchführen möchten. Im Gegensatz zu Erasmus+ Europa gelten die interinstitutionellen Vereinbarungen bei Erasmus+ mit Partnerländern meist universitätsweit für alle Studienfächer.

 

2. Aufenthaltsdauer

Ein Erasmus+ mit Partnerländern-Studienaufenthalt beträgt in der Regel 6 Monate. In Ausnahmefällen können auch andere Zeiträume vereinbart werden, wobei diese mindestens 3 und maximal 12 Monate betragen müssen.

Studierende können mit Erasmus+ (Europa und weltweit) eine oder mehrere Mobilitätsphasen pro Studienzyklus absolvieren. Je Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) können insgesamt 12 Monate gefördert werden. Bei einstufigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom, Magister) kann die Mobilitätsphase der Studierenden insgesamt bis zu 24 Monate betragen.

Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten/24 Monaten angerechnet werden.

 

3. Wer darf mit Erasmus+ mit Partnerländern ins Ausland?

Alle Studierenden, die an der Freien Universität Berlin voll immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad (bis hin zur Promotion) abgeschlossen wird, können ab dem zweiten Jahr eines Hochschulstudiums (Bachelor/Staatsexamen im 3. Fachsemester) ein Erasmus+ -Auslandsstudium beginnen.