Vorbereitung
Bitte bereiten Sie sich auch jenseits der administrativen Prozesse gut auf den Auslandsaufenthalt vor.
Zu einigen wichtigen Themen bieten wir Ihnen hier Informationen:
Sprache:
PROMOS-Sprachkursförderung
Semestersprachkurse im Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin
Interkulturelles:
Interkulturelle Vorbereitung auf dem EU-Community-Portal des DAAD Internationaler Club: Internationale Studierende schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt kennenlernen
Rückmeldung an der FU:
Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.
Beurlaubung und Semestergebühren:
Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.
Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.
Erstattung der Semesterticketgebühren:
Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.
Versicherung im Ausland:
Trotz der Freude darüber, einen Studienabschnitt an einer ausländischen Partnerhochschule verbringen zu können, sollten Sie nicht vergessen, sich vor Antritt des Auslandsstudiums um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Krankenversicherung
Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten meistens nicht im außereuropäischen Ausland. Studierende, die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist, oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.
Unfall- / Haftpflichtversicherung
Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland!
Zusatzversicherung
Da der Stipendiengeber nicht (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Freie Universität Berlin) für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen.
- Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall)
- Unfallversicherung mit Auslandsschutz
- Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen (Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung) – nähere Auskünfte erteilt die Versicherungsstelle des DAAD