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Anerkennung des Auslandspraktikums


Anerkennung eines Erasmus+ Pflichtpraktikums
Innerhalb des Erasmus+ Programms absolvierte Pflichtpraktika werden nach Ihrer Rückkehr von den zuständigen Stellen auf Ihre Studienleistungen angerechnet. Für die Anrechnung von Pflichtpraktika können verschiedene Stellen innerhalb der FU Berlin zuständig sein:
Der Career Service ist für die Anrechnung von Auslandspraktika zuständig, die innerhalb des ABV-Auslandspraktikumsmoduls absolviert wurden.
Für die Anerkennung von Pflichtpraktika, die innerhalb von Masterstudiengängen angerechnet werden sollen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Praktikumsbeauftragten der Masterstudiengänge (i. d. R. die Person, die Ihr Learning Agreement unterzeichnet hat).
Darüber hinaus dokumentiert das zentrale Erasmus-Team Ihr Praktikum für Sie in Form eines Europass Mobilität sowie durch ein Erasmus+ Zertifikat zur Vorlage bei den Prüfungsbüros zur Aufnahme der Mobilität in das Diploma Supplement bei Abschluss des Studiums.


Anerkennung eines Erasmus+ freiwilligen Praktikums
Durch das Erasmus+ Programm werden auch freiwillige Praktika gefördert. Das zentrale Erasmus-Team dokumentiert dieses Praktikum für Sie in Form eines Europass Mobilität sowie durch ein Erasmus+ Teilnehmerzertifikat zur Vorlage bei den Prüfungsbüros zur Aufnahme der Mobilität in das Diploma Supplement bei Abschluss des Studiums.