Springe direkt zu Inhalt

Bewerbung

Wenn es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Pflichtpraktikum handelt, wenden Sie sich am besten an den/die Praktikumsbeauftragte*n Ihres Fachbereichs. Diese*r bestätigt Ihnen die spätere Anrechnung des Auslandspraktikums. Sollte es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln, können Sie sich bzgl. des Learning Agreements sowie der Unterschrift an eine*n Professor*in Ihres Fachbereichs, bei dem/der Sie bspw. schon eine Veranstaltung besucht haben. Hier geht es darum, den inhaltlichen Zusammenhang des Praktikums mit Ihrem Studium bestätigen zu lassen.

Nein, bitte tragen Sie zwei unterschiedliche Personen als Mentor*in bzw. Supervisor*in ein. Dabei sollte es sich einerseits um Ihre Hauptansprechperson während des Praktikums handeln. Die zweite Person kann auch jemand aus der Verwaltung/Personalabteilung sein.

Ja, es ist ratsam sich schon während der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen zum Thema Auslandsversicherung zu informieren. Für Ihr Praktikum benötigen Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Ausland. Sollten Sie während des Aufenthalts durch Ihre Gastorganisation versichert sein, erfragen Sie bitte, was die Versicherung genau abdeckt. Häufig greifen die Versicherungen nur auf dem Arbeitsplatz und dem Arbeitsweg, aber nicht in der Freizeit. Bei vergüteten Praktika im EU-Ausland muss man ggf. vor Ort im Ausland krankenversichert sein. Lassen Sie sich detailliert von Ihrer Krankenversicherung beraten. Nach Ihrer Bewerbung für ein Stipendium benötigen wir die Versicherungserklärung, die wir Ihnen zeitnah zuschicken.

Im Feld Monitoring Plan sollte eingetragen werden, inwiefern Sie an der Praktikumsinstitution betreut werden (bspw. durch wöchentliche Meetings oder Feedbackrunden). Im Feld Evaluation Plan sollte stehen, worin die Abschlussbewertung zum Ende Ihres Praktikums bestehen wird (bspw. in Form eines Abschlussgesprächs, einer Präsentation oder eines Berichts).