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FAQ Erasmus+ Praktikum

Vorbereitung des Praktikums

Nein, als Erasmus+ Praktikant*in dürfen Sie nicht an der Hochschule eingeschrieben sein, auch wenn Sie dort Ihr (Forschungs-) Praktikum absolvieren.

Ja, Sie haben die Möglichkeit innerhalb der 12 Monate nach Studienabschluss eine Förderung zu erhalten. Dabei handelt es sich dann um ein sogenanntes Graduiertenpraktikum. Wichtig hierbei ist, dass die Bewerbung noch in der letzten Studienphase eingeht, d.h. solange Sie noch an der FU immatrikuliert sind. Zudem müssen Sie uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

Prinzipiell ist das Schreiben von Abschlussarbeiten im Ausland nicht über Erasmus+ förderbar. Die Vorbereitung bzw. Forschungsphase kann allerdings als Praktikum gefördert werden. Die gewonnen Forschungsergbnisse können anschließend für die Abschlussarbeit verwendet werden.

Grundsätzlich ist dies möglich. Je nachdem ob und wie viel Erasmus+ Kontingent (insg. 12 Monate pro Studienphase) Ihnen noch zur Verfügung steht, können Sie sich mehrfach bewerben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Sollte die Bewerbungsfrist von zwei Monaten vor Praktikumsbeginn schon überschritten sein und Sie aber schon in der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen stecken, melden Sie sich bei uns. Dann können wir, je nach Stand der Bewerbungsunterlagen, individuell entscheiden, ob wir eine Förderung noch ermöglichen können.

Bewerbung

Wenn es sich bei Ihrem geplanten Vorhaben um ein Pflichtpraktikum handelt, wenden Sie sich am besten an den/die Praktikumsbeauftragte*n Ihres Fachbereichs. Diese*r bestätigt Ihnen die spätere Anrechnung des Auslandspraktikums. Sollte es sich um ein freiwilliges Praktikum handeln, können Sie sich bzgl. des Learning Agreements sowie der Unterschrift an eine*n Professor*in Ihres Fachbereichs, bei dem/der Sie bspw. schon eine Veranstaltung besucht haben. Hier geht es darum, den inhaltlichen Zusammenhang des Praktikums mit Ihrem Studium bestätigen zu lassen.

Nein, bitte tragen Sie zwei unterschiedliche Personen als Mentor*in bzw. Supervisor*in ein. Dabei sollte es sich einerseits um Ihre Hauptansprechperson während des Praktikums handeln. Die zweite Person kann auch jemand aus der Verwaltung/Personalabteilung sein.

Ja, es ist ratsam sich schon während der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen zum Thema Auslandsversicherung zu informieren. Für Ihr Praktikum benötigen Sie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Ausland. Sollten Sie während des Aufenthalts durch Ihre Gastorganisation versichert sein, erfragen Sie bitte, was die Versicherung genau abdeckt. Häufig greifen die Versicherungen nur auf dem Arbeitsplatz und dem Arbeitsweg, aber nicht in der Freizeit. Bei vergüteten Praktika im EU-Ausland muss man ggf. vor Ort im Ausland krankenversichert sein. Lassen Sie sich detailliert von Ihrer Krankenversicherung beraten. Nach Ihrer Bewerbung für ein Stipendium benötigen wir die Versicherungserklärung, die wir Ihnen zeitnah zuschicken.

Im Feld Monitoring Plan sollte eingetragen werden, inwiefern Sie an der Praktikumsinstitution betreut werden (bspw. durch wöchentliche Meetings oder Feedbackrunden). Im Feld Evaluation Plan sollte stehen, worin die Abschlussbewertung zum Ende Ihres Praktikums bestehen wird (bspw. in Form eines Abschlussgesprächs, einer Präsentation oder eines Berichts).

Während des Erasmus+ Praktikums

Wenn Sie das Auslandspraktikum früher als im Learning Agreement vereinbart beenden möchten, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid. In diesem Fall muss das Learning Agreement during the mobility nicht ausgefüllt werden. Eine Verkürzung ist möglich, sofern der Mindestzeitraum von 2 Monaten (60 Tagen) erfüllt wird. Andernfalls muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.

Wenn Sie die Möglichkeit haben den Praktikumszeitraum zu verlängern, können Sie das Learning Agreement during the mobility ausfüllen und von allen Parteien erneut unterschreiben lassen. Hier sollte nur eingetragen, was sich wirklich ändert. Dieses Dokument reichen Sie zusammen mit der aktualisierten Versicherungserklärung einen Monat vor ursprünglichem Praktikumsende ein. Wir werden anschließend prüfen, ob der verlängerte Zeitraum gefördert werden kann. Das hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln sowie Ihrem verbleibenden Erasmus+ Kontingent ab.

Nach dem Erasmus+ Praktikum

Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen innerhalb eines Monats nach Praktikumsende per E-Mail ein. Erst wenn alle Dokumente vollständig und korrekt vorliegen, kann die zweite Förderrate ausgezahlt werden.

Als Teil der Abschlussunterlagen müssen Sie einen Praktikumsbericht einreichen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen mit anderen Studierenden zu teilen. Gerne veröffentlichen wir Ihren Bericht in anonymisierter Form auf unserem Blog, auf dem sich alle Interessierten Inspiration holen können. Daher freuen wir uns über detaillierte Berichte inkl. Fotos (idealerweise Stadt- oder Landschaftsaufnahmen ohne Gesichter).