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Vorbereitung des Praktikums

Nein, als Erasmus+ Praktikant*in dürfen Sie nicht an der Hochschule eingeschrieben sein, auch wenn Sie dort Ihr (Forschungs-) Praktikum absolvieren.

Ja, Sie haben die Möglichkeit innerhalb der 12 Monate nach Studienabschluss eine Förderung zu erhalten. Dabei handelt es sich dann um ein sogenanntes Graduiertenpraktikum. Wichtig hierbei ist, dass die Bewerbung noch in der letzten Studienphase eingeht, d.h. solange Sie noch an der FU immatrikuliert sind. Zudem müssen Sie uns Ihre Exmatrikulationsbescheinigung einreichen.

Prinzipiell ist das Schreiben von Abschlussarbeiten im Ausland nicht über Erasmus+ förderbar. Die Vorbereitung bzw. Forschungsphase kann allerdings als Praktikum gefördert werden. Die gewonnen Forschungsergbnisse können anschließend für die Abschlussarbeit verwendet werden.

Grundsätzlich ist dies möglich. Je nachdem ob und wie viel Erasmus+ Kontingent (insg. 12 Monate pro Studienphase) Ihnen noch zur Verfügung steht, können Sie sich mehrfach bewerben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, melden Sie sich gerne bei uns.

Sollte die Bewerbungsfrist von zwei Monaten vor Praktikumsbeginn schon überschritten sein und Sie aber schon in der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen stecken, melden Sie sich bei uns. Dann können wir, je nach Stand der Bewerbungsunterlagen, individuell entscheiden, ob wir eine Förderung noch ermöglichen können.