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Erasmus+ blended mobility Praktikum

Das Erasmus+ Programm bietet ab September 2021 die Möglichkeit, kurzfristige Auslandsaufenthalte mit virtuellen Phasen vom Heimatort aus zu kombinieren. Für den Zeitraum, der im Ausland verbracht wird, kann ein Erasmus+ Mobilitätszuschuss gewährt werden. Der Auslandsaufenthalt dauert mindestens fünf und höchstens 30 Tage. Für die virtuelle Komponente gibt es keine zeitlichen Vorgaben.

Die Erasmus+ Förderung wird weiterhin überwiegend für Langzeitmobilitäten von zwei bis zwölf Monate eingesetzt. In begründeten Einzelfällen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 20% hat, Kinder versorgt oder wenn man bereits längere, einschlägige Auslandspraktikumserfahrung nachweist, kann Förderung für ein blended mobility Praktikum beantragt werden.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Vorausgegangene, nachgewiesene, einschlägige Auslandspraktikumserfahrung.
  • Oder: Grad der Behinderung ab 20% liegt vor und/oder Studierende, die mit Kind/ern reisen (fewer opportunities). 
  • Die Mindestdauer von fünf Tagen und die Höchstdauer von 30 Tagen des physischen Auslandsaufenthalts müssen eingehalten werden.
  • Für ein Pflichtpraktikum werden mindestens drei ECTS angerechnet (nachgewiesen durch das Erasmus+ Learning Agreement). Für ein freiwilliges Praktikum orientiert sich der work load an drei ECTS.
  • Eine physische Langzeitmobilität ist nicht umsetzbar.
  • Während der virtuellen Komponente findet gemeinschaftliche online Arbeit, Austausch, Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte statt.
  • Fristgerechter, vollständiger Antrag.

Mobilitätszuschuss

Für den Auslandsaufenthalt sezt sich die mögliche Förderung wie folgt zusammen:

Mobilitätsdauer Mobilitätszuschuss

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für "fewer opportunities"*

Mögliche zusätzliche Zuschüsse
für nachhaltiges Reisen
5-14 Tage physische Mobilität 70 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 100 Euro ggf. einmalig 50 Euro
15-30 Tage physische Mobilität 50 Euro pro Tag ggf. zusätzlich einmalig 150 Euro ggf. einmalig 50 Euro

* fewer opportunities

Für den Zeitraum der virtuellen Phase wird kein Zuschuss gezahlt.

Beantragung

Um vorab zu prüfen, ob eine blended mobility in Ihrem Fall förderfähig ist, senden Sie uns bitte spätestens drei Monate vor Beginn des Praktikums per Email an erasmus-praktikum@fu-berlin.de: 

  • eine kurze Darstellung Ihres Auslandspraktikumsvorhabens, 
  • eine Begründung, warum ein physisches Langzeitpraktikum im Ausland nicht möglich ist, 
  • einen Nachweis eines einschlägigen, vorangegangenen Auslandspraktikums und 
  • ggf. den Nachweis über einen Grad der Behinderung oder Geburtsurkunde Ihrer Kinder/Ihres Kindes.