Sonderförderung (top ups)
Im Fokus der Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Um die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln zu steigern, können daher Reisetage mit Erasmus+ Zuschüssen gefördert werden, um somit den ökologischen Fußabdruck des Erasmus+ Programms zu verringern.
Desweiteren sind die Leitthemen soziale Teilhabe und Diversität zentrale Kernpunkte der neuen Programmgeneration. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten. Aus diesem Grund können Angehörige verschiedener Gruppen (siehe unten), einen zusätzlichen monatlichen Förderbetrag beantragen.
Zur Beantragung der zusätzlichen Förderung wird das Formular für die ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung eingereicht (das Formular steht unter Bewerbung zur Verfügung).
Im Erasmus+ Programm wird das emmissionsarme Reisen gefördert.
Studierende, die für den Hauptteil (mindestens 50%) der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften benutzen, können bis zu sechs zusätzliche Reisetage beantragen. Zur Beantragung wird das Formular für die ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung eingereicht (das Formular steht unter Bewerbung zur Verfügung).
Studierende, deren Eltern keinen akademischen Abschluss (FH oder Universität) erworben haben können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.
Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Der Abschluss einer Berufsakademie der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten.
Auch im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden, gelten als akademischer Abschluss und das Top-Up kann nicht beantragt werden.
Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Studierende mit chronischen Erkrankungen, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringen können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.
Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht für Personen mit chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.
Hinweise zum ausführlichen Antrag:
Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, sofern nicht andere nationale Stellen – wie Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk – diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Chronisch-Erkrankten mit denen eines Chronisch-Erkrankten im Ausland vergleicht. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Die Anträge sind mit Hilfe des Erasmus Praktikum-Teams des Referats Studierendenmobilität mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts zu stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!
Vorbereitung des Erasmus Praktikums für Studierende mit chronischen Erkrankungen
Die Wahl des Gastlandes und der Praktikumsstelle spielt für Studierende mit chronischen Krankheiten eine entscheidende Rolle, die zum Erfolg des Auslandsaufenthaltes beiträgt. Der Praktikumsgeber im Ausland muss über die besonderen Bedürfnisse der Studierenden informiert werden, um diesen gerecht werden zu können und ein Praktikum ohne größere Probleme ermöglichen zu können.
Weiterführende Informationen finden sich auf https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/51277-sonderfoerderung-fuer-studierende-mit-behinderung/.
Einen Überblick über Krankenversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Studierendenwerk unter http://www.studentenwerke.de/de/content/auslandsstudium.
Informationen der FU Berlin zu Beratung und Betreuung behinderter und chronisch kranker Studierender sind auf folgender Internetseite zu finden: http://www.fu-berlin.de/einrichtungen/service/studierende/behinderte/index.html
Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.
Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.
Hinweise zum ausführlichen Antrag:
Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, sofern nicht andere nationale Stellen – wie Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk – diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Behinderten mit denen eines Behinderten im Ausland vergleicht. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Die Anträge sind mit Hilfe des Erasmus Praktikum-Teams des Referats Studierendenmobilität mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts zu stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!
Vorbereitung des Erasmus Praktikums für Studierende mit einem Grad der Behinderung
Die Wahl des Gastlandes und der Praktikumsstelle spielt für Studierende mit Behinderung eine entscheidende Rolle, die zum Erfolg des Auslandsaufenthaltes beiträgt. Der Praktikumsgeber im Ausland muss über die besonderen Bedürfnisse der Studierenden informiert werden, um diesen gerecht werden zu können und ein Praktikum ohne größere Probleme ermöglichen zu können.
Weiterführende Informationen finden sich auf:
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/51277-sonderfoerderung-fuer-studierende-mit-behinderung/.
Einen Überblick über Krankenversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Studierendenwerk unter:
http://www.studentenwerke.de/de/content/auslandsstudium.
Informationen der FU Berlin zu Beratung und Betreuung Studierenden mit Behinderung und chronisch kranker Studierender sind auf folgender Internetseite zu finden:
https://www.fu-berlin.de/sites/studium-barrierefrei/index.html
Studierende, die mit Kind:ern ins Ausland reisen, können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika eine Sonderförderung von monatlich zusätzlich 250,- € beantragen. Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht die Möglichkeit für Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.Den Antrag können Sie mit Hilfe des Erasmus+ Praktikum-Teams stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können.
Vorbereitung des Erasmus Praktikums für Studierende, die mit Kind:ern ins Ausland reisen
Zudem sollte ein Auslandsaufenthalt mit Kind:ern natürlich gut geplant sein. Informationen zum Thema Auslandspraktikum mit Kind:ern finden Sie hier:
http://www.studieren-mit-kind.org/auslandspraktikum-mit-kind/
https://www.wege-ins-ausland.de/zielgruppen/sinnvoller-auslandsaufenthalt-mit-kindern
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.
Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).
Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gilt: |
- monatl. Verdienst 450-850 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat) |
- Ausübung: min. 6 Monate regelmäßig vor Beginn der Mobilität |