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Häufig gestellte Fragen zur PROMOS-Förderung und -Bewerbung

Bewerbungsprozess

Informationen zu allen notwendigen Bewerbungsunterlagen und entsprechende Vorlagen zum Download finden Sie unter PROMOS-Bewerbungsprozess.

Labor-Forschungsaufenthalte bzw. Laborpraktika können unter Umständen mit der Erasmus+ Praktikumsförderung gefördert werden. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Forschungsaufenthalt die Voraussetzungen eines Erasmus+ Praktikums erfüllt. Die Fördersätze für Erasmus+ Praktika sind in der Regel höher als bei PROMOS, daher lohnt es sich, dies zu prüfen. Es ist möglich, sich für beide Programme (PROMOS und Erasmus+ Praktikum) zu bewerben. Man kann jedoch nicht beide Förderungen in Anspruch nehmen.  

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Beratung durch das Erasmus+ Praktikum Team finden Sie auf der Website von Erasmus+ Praktikum.

Sie können Ihren Sprachnachweis innerhalb von fünf Werktagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist einreichen, wenn Sie bis zum Bewerbungsfristende alle übrigen Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht haben. Eine spätere Einreichung des Sprachzeugnisses muss mit dem PROMOS-Team vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgesprochen werden. Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, warum das Sprachnachweis nachgereicht werden muss.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden muss. 

Weitere Informationen zu Sprachtests für Englisch, Französisch, Spanisch und weitere Sprachen finden Sie hier


Wenn Ihr Auslandsaufenthalt länger dauert als die Förderungshöchstdauer der Stipendienkategorie, in der Sie sich bewerben möchten, können Sie die tatsächlichen Daten Ihres Auslandsaufenthaltes in das Bewerbungsformular eintragen. Wenn Sie eine Zusage erhalten, ist eine Förderung nur bis zur maximalen Förderungshöchstdauer möglich. 

Der Unterschied zwischen beiden Programmen ist wichtig, weil Teilnehmende des zentralen Direktaustauschprogramms andere Bewerbungsunterlagen für die PROMOS-Bewerbung einreichen müssen als Bewerberbende der anderen Kategorien.

Das zentrale Direktaustauschprogramm

Das Direktaustauschprogramm wird vom zentralen Team Internationale Studierendenmobiltät verwaltet (dies ist die Einrichtung, in der auch das PROMOS-Team angesiedelt ist). Die Bewerbungen für die Direktaustauschprogramme werden beim Direktaustausch-Team eingereicht. Das Bewerbungsverfahren und die Nominierungen an den Partneruniversitäten werden vom Direktaustausch-Team vorgenommen. 

> Studierenden, die am zentralen Direktaustausch teilnehmen, bewerben sich in der PROMOS-Kategorie 'Direktaustausch'. 


Fachbereichsaustauschprogramme 

Beim Fachbereichsaustausch handelt es sich um Austauschprogramme von Fachbereichen mit internationalen Partneruniversitäten. Die Austauschplätze werden am Fachbereich oder Institut ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren und die Nominierungen an den Partneruniversität werden vom Fachbereich oder Institut durchgeführt. Einige Fachbereiche bezeichnen ihren Fachbereichsaustausch als 'Direktaustausch', da die Plätze mit den Partneruniversitäten auf Gegenseitigkeitsbasis "direkt" ausgetauscht werden. Dies ist nicht dasselbe wie das zentrale Direktaustauschprogramm.

> Studierenden, die an einem Fachbereichsaustausch teilnehmen, bewerben sich für die PROMOS-Förderung in der Kategorie 'Studienaufenthalt'.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich in Ihrem Fall um einen zentralen Direktaustausch oder einen Fachbereichsaustausch handelt, wenden Sie sich gern an das PROMOS-Team und übersenden das Zusageschreiben, das Sie für das Austauschprogramm erhalten haben.  

Mit der PROMOS-Bewerbung ist es erforderlich, einen Sprachnachweis einzureichen. Die Anforderungen an den Sprachnachweis finden Sie auf den entsprechenden Seiten mit Informationen zu den Bewerbungsunterlagen.

Bewerber*innen für alle Kategorien außer Direktaustausch müssen einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse in der Sprache einreichen, in der während des Auslandsaufenthalts gelernt bzw. gearbeitet wird. Bei Sprachkursen ist dies die Sprache, die erlernt werden soll und ggf. die Sprache, auf der gelehrt wird (falls sie von der zu erlernenden Sprache abweicht). 

Folgende Unterlagen werden als Nachweis anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt der PROMOS-Bewerbung nicht älter sind als zwei Jahre:

  •  TOEFL und IELTS für Englisch und äquivalente standardisierte Tests für die akademische Anwendung für andere Sprachen.
  • DAAD-Sprachzeugnis, ausgefüllt vom Sprachenzentrum der FU Berlin oder einer anderen staatlich anerkannten Hochschule.
  • Muttersprachler*innen reichen als Nachweis dafür, dass es sich um die erste Muttersprache handelt, den Pass eines Landes ein, in dem die entsprechende Sprache Amtssprache ist und den Nachweis über einen Schul- oder ersten Hochschulabschluss in einem Land ein, in dem diese Sprache Amtssprache ist. Der Schul- oder Hochschulabschluss muss auf der entsprechenden Sprache absolviert worden sein.
  • Fachbereichsaustausch: Wer an einem Fachbereichsaustausch teilnimmt, kann sich in der Kategorie Studienaufenhalt bewerben und als Nachweis für die erbrachten Sprachnachweise das Formular für Teilnehmer*innen an dezentralen Fachbereichsaustauschen einreichen (ausgefüllt und unterzeichnet von der Koordination des dezentralen FU-Austauschprogramms).

Folgende Nachweise reichen für die PROMOS-Bewerbung nicht aus:

  • (deutsches) Abiturzeugnis. Bei Muttersprachler*innen s.o.
  • Erläuterung, dass man auf der entsprechenden Sprache studiert oder für die Studiengangsbewerbung einen Sprachtest absolvieren musste oder bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen musste.
  • Sprachmodul-Zertifikat.
  • OnSet Test.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen ausreichenden Sprachnachweis haben, schicken Sie uns Ihren Sprachnachweis bitte an promos@campus.fu-berlin.de zur Prüfung.

Es können keine pauschalen Voraussagen über die Erfolgschancen einer Bewerbung getätigt werden. 

Die Auswahlkriterien bieten Ihnen Anhaltspunkte über die Chancen Ihrer Bewerbung.

 

Förderbedingungen

Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderbedingungen finden Sie auf PROMOS-Förderung.

Individuelle Bedarfe

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen und Träger die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.

Weiterführende Informationen zu Auslandsaufenthalten mit individuellen Bedarfen

Diversität und Inklusion im Ausland

PROMOS bietet leider keine zusätzlichen Fördermittel für Geförderte, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen. 

Hilfreiche Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Diversitaet-und-Inklusion/index.html.  

PROMOS bietet keine Austauschstudienplätze an Universitäten im Ausland an. Das Programm fördert selbst organisierte Aufenthalte.

Bewerber*innen organisieren sich also zunächst einen Studienplatz (z. B. über ein Austauschprogramm), ein Praktikum, einen Sprach- oder Fachkurs im Ausland und bewerben sich mit dieser Planung für eine PROMOS-Förderung.

Daher sind für die PROMOS-Bewerbung bereits Nachweise der Anbahnung des Auslandsaufenthalts nötig. Folgende Dokumente werden eingereicht:

  • Studienaufenthalte / Direktaustausch: die Zusage zum Austauschprogramm oder Zusage der Gastuniversität (Letter of Acceptance).
  • Forschungsaufenthalte: Zusage(n) der Einrichtung(en), an denen der Forschungsaufenthalt durchgeführt werden soll,
    Forschungsaufenthalte ohne institutionelle Anbindung (Feldforschung, Interviewreisen etc.): Zusagen zu Interviewterminen, Nachweise über Kontaktaufnahme zu Kontaktpersonen im Zielland und detaillierter Zeitplan des Forschungsvorhabens.
  • Praktikumsaufenthalte: Praktikumsvertrag oder Beschäftigungszusage mit Angaben von
      • Name und Ort der Institution,
      • Name und Geburtsdatum des*r Praktikant*in,
      • Ansprechpartner*in,
      • taggenauer Zeitraum des Praktikums,
      • Unterschrift und Stempel.
  • Sprachkurs: Anmeldebestätigung des Sprachkurses oder ein Ausdruck des Kursangebotes, aus dem die Dauer, der Zeitraum und die Wochenstundenzahl (mindestens 25) hervorgeht.
  • Fachkurs: Anmeldebestätigung von der ausländischen wissenschaftlichen Einrichtung, an der der Fachkurs angeboten wird oder die vorbereitende E-Mail-Korrespondenz und Ausdrucke des jeweiligen Fachkursangebots.


Hauptimmatrikulation an anderer Universität

Studierende, die an einer anderen Universität hauptimmatrikuliert sind und nicht an der FU ihre Gebühren zahlen, können sich nur mit einem logischen, sachlichen Grund an der FU für PROMOS bewerben. Beispielsweise wenn Sie an einem Austauschprogramm der FU teilnehmen oder eine Forschung für eine Abschlussarbeit für einen Studiengang, den Sie an der FU studieren, planen. In anderen Fällen bewerben Sie sich an ihrer Hauptuniversität.

Austauschprogramme anderer Universitäten

Mehrfachimmatrikulierte FU-Studierende, die an der FU ihre Gebühren zahlen (hier hauptimmatrikuliert sind) und an einem Austauschprogramm einer anderen Universität teilnehmen, sollten sich an der anderen Universität erkundigen, ob sie sich dort auch für PROMOS bewerben können und dies ggf. tun, um ihre Chancen zu erhöhen. Wenn Sie von beiden Universitäten eine Zusage für PROMOS erhalten, können Sie nur ein Stipendium annehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Charité-Studierende

Charité-Studierende bewerben sich an der Charité für PROMOS. Die Ansprechpartnerin ist Ulrike Urbatzka (E-Mail: study-abroad@charite.de). 

Nein, die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung für ein PROMOS-Stipendium.

Folgende Kombinationen sind nicht möglich:

  • PROMOS und Erasmus+ 
  • PROMOS und anderen DAAD-Stipendien (möglich: für beides bewerben, das höhere nehmen, das andere ablehnen)

Folgende Kombination ist bedingt möglich:

  • PROMOS und Stipendien aus öffentlichen, deutschen Mitteln, wenn sie unterschiedliche Förderzwecke haben. Beispiel: 2x Reisekostenpauschale nicht möglich, aber Büchergeld und Reisekostenpauschale möglich.

Folgende Kombinationen sind möglich

  • PROMOS und private Stipendien
  • PROMOS und Deutschlandstipendium
  • PROMOS und Stipendien aus anderen, nicht deutschen öffentlichen Mitteln

Auch Aufenthalte zur Durchführung von Forschungsvorhaben von Studierenden (in Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengängen) können in der Kategorie Studienaufenthalt oder Vorbereitung von Abschlussarbeiten gefördert werden. Dies können Recherchen, Feldforschungsaufenthalte oder ähnliches sein.

Findet ein Forschungsaufenthalt ohne institutionelle Anbindung statt (z. B. Feldforschungen, Interviewreisen oder ähnliches), ist mit der Bewerbung ein detaillierter Zeitplan des Forschungsvorhabens einzureichen.

Promovierende können in den Kategorien Sprachkurs und Fachkurs und als Teilnehmende von Gruppen- und Wettbewerbsreisen gefördert werden.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Doktorand*innen finden Sie auf unserer Website unter 'Eine PROMOS-Förderung kommt für Sie nicht infrage?' (unten auf der Seite Förderbedingungen). 

  • Studienaufenthalte/Vorbereitung von Abschlussarbeiten/Recherche-Aufenthalte: ein bis sechs Monate
  • Praktikum: ein bis i.d.R. zwei Monate
  • Sprachkurs: drei Wochen bis sechs Monate
  • Fachkurse: 5 Tage bis maximal sechs Wochen
  • Gruppen- und Wettbewerbsreisen: maximal 12 Tage

Beachten Sie die Höchstförderungsdauer von 6 Monaten bei Studien- und Praktikumsaufenthalten innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengang), wenn Sie mehrere Projekte planen.

Eine PROMOS Förderung besteht aus einer Kombinationen von drei möglichen Förderkomponenten:

  1. Teilstipendienrate (Höhe ist abhängig vom Zielland, monatliche Rate, Zuschuss zu Aufenthaltskosten),
  2. Reisekostenpauschale (Höhe ist abhängig vom Zielland, Zuschuss zu Kosten für An- und Abreise),
  3. Kursgebührenpauschale (wird nur für Sprach- und Fachkurse vergeben und beträgt einmalig 500€, Zuschuss zu  Kursgebühren).

Kosten für Visa, Versicherungen und andere Ausgaben, die durch die Aufenthalte entstehen, werden nicht separat bezuschusst.

Studiengebühren werden nicht bezuschusst. Austauschstudienplätze weltweit mit Befreiung von Studiengebühren stehen im Direktaustauschprogramm zur Verfügung.


Voll- und Teilförderung

Eine PROMOS Förderung kann aus einer oder mehreren der genannten Komponenten bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Komponente.

In dieser PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze.


Individuelle Bedarfe

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.

  • Bewerben können sich alle Studierenden, die zur Zeit ihres Auslandsaufenthaltes an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind.
  • In einem Studienabschnitt (Bachelor-, Master-, Staatsexamensstudiengang) maximal sechs Monate Förderung insgesamt für Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte.
  • Promovierende werden nicht in den Kategorien Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte gefördert. Bewerbung für Sprachkurse und Fachkurse und Teilnahme an geförderten Gruppenreisen sind für Promovierende  möglich.

Digital durchgeführte Kurse können nicht gefördert werden.

Wer bereits mit PROMOS gefördert wurde, kann sich erneut bewerben. Es gilt folgende Einschränkung bzgl. Studien- und Recherche- sowie Praktikumsaufenthalten:

In einem Studienabschitt (der jeweils mit einem Abschluss beendet wird: Bachelor, Master, Staatsexamen) kann man in den Kategorien Studien-/Recherche oder Praktikumsaufenthalt zusammen für maximal sechs Monate gefördert werden. Beispiel: im Bachelorstudium vier Monate Praktikum und 2 Monate Studien- oder Rechercheaufenthalt (= beide Kategorien zusammen sechs Monate in diesem Studienabschnitt). 

Im nächsten Studienabschitt (Masterstudium) stehen erneut sechs Monate für diese beiden Kategorien zusammen zur Verfügung. 

Sprachkursförderung

Informationen zu den Bewerbungs- und Fördervoraussetzungen, zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen und die entsprechenden Vorlagen zum Download für die Bewerbung für Sprachkursförderungen finden Sie unter PROMOS-Sprachkurs.

Nein, das PROMOS-Team führt keine Liste von entsprechenden Sprachschulen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Sprachschule den Förderbedingen entspricht, können Sie uns frühzeitig Informationen zum geplanten Sprachkurs und zur Sprachschule per Email senden, damit die Fördermöglichkeiten vorab geprüft werden können.

Es kann nicht garantiert werden, dass eine Prüfung kurz vor dem Bewerbungszeitraum oder kurz vor Ende der Bewerbungsfrist durchgeführt werden kann. 

Ja, eine Förderung von Sprachkursen zwischen Bachelor und Master ist möglich. Voraussetzung dafür ist die Vorabzulassung für einen Masterprogramm an der FU.

Der DAAD bietet Hilfe bei der Suche und Orientierung.

Prinzipiell werden alle Sprachen gefördert, jedoch nicht auf Anfängerniveau, wenn man die Sprache problemlos in Berlin auf Anfängerniveau lernen kann.

Sprachkurse können gefördert werden, wenn sie mindestens 25 Wochenstunden umfassen.

Umfasst das gewünschte Sprachkursangebot nicht die erforderliche Wochenstundenzahl/Anzahl an Unterrichtseinheiten, dann kann das Programm durch ein anderes Angebot ergänzt werden, um die 25 Wochenstunden zu erreichen (z. B. zusätzlicher Konversationsunterricht, Grammatikeinheiten oder ähnliches).