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Visum

Alle ausländischen Studierenden (ausgenommen Staatsangehörige folgender Länder: EU-/ EWR-Länder sowie Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, USA u.a.) benötigen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme eines Studiums ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum erteilen die deutschen Auslandsvertretungen der entsprechenden Herkunftsländer. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erteilen die Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder.

Das Einreisevisum bedarf der Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde, die nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise die nötige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt. Jede Änderung dieses Aufenthaltszwecks, z.B. durch Studiengang-, Fach- oder Hochschulwechsel, erfordert einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde. Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis lassen sich dem Merkblatt (pdf-Datei) entnehmen.

Wer nach Berlin kommen möchte, um hier den Aufnahmetest für das Studienkolleg oder die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen, kann ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sprachkursvisa werden nur für die Dauer des Sprachkurses ausgestellt und können ebenso wie Touristenvisa nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.