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Dokumente und Bescheinigungen

Auf der linken Seite des Self-Services finden Sie Ihren Antrag auf Rückmeldung. Dort finden Sie für das jeweilige Semester Ihre Bescheinigungen.

Sobald Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben (und ggfs. weitere Rückmeldevoraussetzungen erfüllt haben), wechselt der Status Ihrer Rückmeldung auf "freigegeben". Sie finden dann im Reiter „Dokumente“ Ihre Bescheinigungen zum Download.

Die Bescheinigungen werden hier für Sie gespeichert und sind jederzeit abrufbar.

Sollten Sie in Ihrem ersten Semester an der Freien Universität Berlin studieren, finden Sie die o.g. Bescheinigungen unter Ihrem Antrag auf Immatrikulation. Ab dem 2. Semester jeweils dann unter dem Antrag auf Rückmeldung.

Im Self-Service können Immatrikulationsbescheinigungen ab dem Sommersemester 2020 können kostenfrei generiert werden. 

Sollten Sie die Bescheinigungen vergangener Semester nicht abgespeichert haben, können Sie über den Antrag "Verg. Immatrikulationsbescheinigungen" die Bescheinigungen des Sommersemesters 2020 oder Wintersemester 2020-2021 abrufen. Für Bescheinigunen früherer Semester können Sie gerne einen Antrag auf individuelle Bescheinigungen (gebührenpflichtig) stellen. Für Studienverlaufsbescheinigungen und Beitragsquittungen vergangener Semester kontaktieren Sie bitte die Studierendenverwaltung per E-Mail.

Ja, wir stellen Ihnen gerne individuelle Bescheinigungen aus, diese sind kostenpflichtig. Für die Erstellung einer solchen Bescheinigung klicken Sie im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im sich öffnenden Dropdown „Campuscard/Bescheinigungen“ aus. Im nächsten Dropdown wählen sie dann „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ aus. Bitte geben Sie unbedingt im Freitextfeld möglichst genau an, um was für eine Bescheinigung es sich handeln soll. Danach können Sie den Antrag absenden.

Bitte stellen Sie im Self-Service keine Anträge für individuelle Leistungsnachweise. Die Studierendenverwaltung kann keine Bescheinigungen über Leistungsnachweise ausstellen. Hierzu sind nur die zuständigen Prüfungsbüros befugt! 

Nach dem Absenden wird Ihnen auf der linken Seite des Self-Services der Antrag „Ersatzausstellung Bescheinigungen/Ersatz Campuscard“ angezeigt. Öffnen Sie diesen und schauen Sie unbedingt in den Reiter Gebühren. Dort finden Sie dann die entsprechenden Gebühren, Bankverbindung und Ihren individuellen Verwendungszweck.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) nicht ausgestellt bzw. erteilt werden, da die Ihnen online zur Verfügung stehenden Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung.

Trans*, inter* und nichtbinäre Studierende können selbstbestimmt festlegen, welcher Name auf den Dokumenten, die die FU ausstellt, erscheint. Dafür gibt es ein einfaches Antragsverfahren, s. Namensänderung.

Die elektronische Bescheinigung kann durch die Aufbringung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an info-service@fu-berlin.de.

 

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Antrag anlegen

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Screenshot Self-Service: Download Dokument

Wenn Sie im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, dann können Sie sich im Self-Service ab sofort kostenlos eine Bescheinigung zur individuellen Regelstudienzeit ausdrucken!

Rufen Sie den Self-Service auf und klicken Sie auf "Antrag anlegen" am unteren Bildschirmrand.

Im nachfolgenden Dropdown-Menü wählen Sie den Antrag "Bescheinigung individuelle Regelstudienzeit" aus. Anschließend können Sie das entsprechende Semester auswählen. Senden Sie den Antrag ab.

Der Antrag erscheint nachfolgend im linken Sidepanel. Im Reiter Dokumente können Sie Ihr generiertes Dokument nun abrufen und ausdrucken.

Gemäß § 126a Abs. 3 BerlHG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. 2021 S. 2) gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Studienzeit. Davon ausgenommen sind die folgenden Studiengänge/Abschlussziele:

  • Promotion
  • Studienkolleg
  • Vorbereitung Studienkolleg
  • Vorbereitungskurs Welcome Progam
  • Austauschstudium

Sollten Sie sich im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 oder Wintersemester 2021/2022 in einem Urlaubssemester befunden haben, dann können Sie sich eine solche Bescheinigung ebenfalls nicht erstellen.

Weitere Infos zur verlängerten Regelstudienzeit finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1031735.php