Zu wann kann ich mich exmatrikulieren?
Eine Exmatrikulation ist möglich:
- zum Semesterende
- zum Wunschdatum
Bitte beachten Sie, dass die Campuscard zum Exmatrikulationsdatum ihre Gültigkeit verliert. Sie müssen Ihre Campuscard zu diesem Zeitpunkt vernichten (bspw. heute oder zu dem gewünschten Datum in der Zukunft).
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren. Dies kann Konsequenzen z. B. auf Ihre Krankenversicherung oder Studienfinanzierungen haben.
In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sofort nach Bearbeitung des Antrags im Self-Service-Portal. Sie werden darüber per E-Mail informiert.