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Bekomme ich Geld zurück?

Die Möglichkeit der Erstattung von gezahlten Semestergebühren und -beiträgen nach einer Exmatrikulation ist unterschiedlich geregelt:

Der Sozialbeitrag zum Studierendenwerk und der Beitrag für die Studierendenschaft wird bei einer Exmatrikulation bis zum Vorlesungsbeginn erstattet. Eine Erstattung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ erfolgt nicht. 

Der Beitrag zum Deutschlandsemesterticket wird über das Semesterticketbüro erstattet. Für die ggf. anteilige Erstattung ist es notwendig, den Antrag auf Exmatrikulation eine Woche vor Monatsende einzureichen, damit diese für den Folgemonat erfolgen kann. Die dafür erforderlichen Daten werden durch die Studierendenverwaltung an das Semesterticketbüro weitergeleitet.

Die Erstattung Ihrer Semesterbeiträge wird automatisch mit der Exmatrikulation durchgeführt. Eine separate Beantragung der Erstattung der Semesterbeiträge ist nicht erforderlich.