Rückmeldung
Zu prüfen: Ihr Antrag ist eingegangen und befindet sich in Bearbeitung/Prüfung durch die Studierendenverwaltung.
Vorläufig ausgeschlossen: Es ist noch eine Aktion Ihrerseits erforderlich! Prüfen Sie, ob einer der folgenden Gründe zutrifft:
- Der Semesterbeitrag wurde noch nicht (vollständig) überwiesen. Die erforderlichen Gebühren und Kontoverbindung finden Sie im Reiter "Gebühren". (Zu den Gebühren siehe FAQ Gebühren)
- Es liegt ein Sperrvermerk vor. Schauen Sie in den Reiter "Sperren". (Zu den Sperren siehe FAQ Sperren)
- Es fehlt ein Nachweis. Prüfen Sie hierfür den Reiter "Dokumente".
Sollte Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".
Freigegeben: Ihr Antrag wurde bearbeitet und freigegeben. Sie können nun Ihre aktuellen Semesterbescheinigungen abrufen. (s. FAQ Dokumente)
Hinweis: Sollten Sie die Gebühren bereits ausgeglichen haben und keine weiteren Sperren vorliegen oder Dokumente fehlen, kann es sein, dass sich Ihr Antrag gerade in Bearbeitung befindet und sich der Status bald in "Freigegeben" ändert. Dies dauert in der Regel einen Werktag.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Rückmeldung solange im Status "vorläufig ausgeschlossen" befindet, bis Ihre Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurden.
Sollte also Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".
Die Frist zur Rückmeldung für die nächsten beiden Semester entnehmen Sie bitte dem akademischen Kalender und dort unter „Rückmeldung“.
Für die Rückmeldung von Studierenden mit einer Einschreibung an einer Zweithochschule in Berlin oder Brandenburg sind folgende Fristen und Nachweise zu berücksichtigen:
Je nach Bezeichnung für Bescheinigungen der Zweithochschulen, ist eine Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung der Zweithochschule(n) mit Fachangabe bis Rückmeldeschluss an der Freien Universität Berlin einzureichen. Im Self-Service können Sie die entsprechende Bescheinigung einfach im Reiter "Dokumente" Ihrer Rückmeldung hochladen.
Diese Bescheinigung muss für das bereits laufende Semester gelten und Ihre Studienfächer ausweisen.
Sofern Ihnen für die Rückmeldung eine Sperre vorliegt, die das Nachreichen gewisser Dokumente erfordert, können Sie im Self-Service die Dokumente hochladen. Diese Möglichkeit besteht sobald Ihre Rückmeldeaufforderung versandt wurde und im Self-Service angezeigt wird.
Rufen Sie im Self-Service Ihre Rückmeldung auf. Wenn Ihnen sowohl eine hochgestellte 1 für den Reiter Sperren und Dokumente angezeigt wird, sind Dokumente erforderlich.
Klicken Sie auf den Tab Dokumente und laden Sie über den Button „Datei hochladen“ eine lokal gespeicherte Datei hoch. Vergessen Sie danach nicht auf den Button „Einreichen“ zu klicken.