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Was bedeutet meine Sperre?

Sollten für Ihre Rückmeldung eine oder mehrere Sperren vorliegen, so kann dies verschiedene Gründe haben. Beachten Sie bitte immer die angegebene Rückmeldefrist. Die Rückmeldefrist ist immer der letzte Freitag der Vorlesungszeit. (s. Akademischer Kalender)

  • Rücksprache erforderlich: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Studierendenverwaltung: studierendenverwaltung@zuv.berlin.de.
  • dt. Sprachkenntn. fehlen: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihren extern erworbenen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen". Sollten Sie Ihre Deutsch-Sprachkenntnisse an der Freien Universität erworben haben, so werden uns diese in Kürze über das Sprachenzentrum mitgeteilt. In diesem Fall ist keine Aktion von Ihnen erforderlich.
  • Promotionszulassung fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Zulassung zur Promotion oder zum Graduiertenkolleg hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Fremdspr. Kennt. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der zusätzlichen fremdsprachlichen Qualifikationen (z.B. für Englisch, Italienisch, Spanisch oder Latein) entsprechend Ihres Studiengangs hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Krankenvers. ungeklärt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass Ihre Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus noch nicht gemeldet hat. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • Zahlg. Krankenvers. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass bei Ihrer Krankenversicherung ein Zahlungsverzug vorliegt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • MehrfImma, Zhl. and. HS (M): Zweithochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • MehrfImma, Zhl. FU (D): Ersthochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Zweithochschule des bereits laufenden Semesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Bachelorzeugnis fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihr Bachelorzeugnis hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Ex. vorherige Uni fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen deutschen Hochschule hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Offene Bibliotheksgebühr: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Für nähere Informationen zu den ausstehenden Gebühren für die Bibliothek wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Rechtsamt der Freien Universität Berlin: rechtsamt@fu-berlin.de .
  • Ende Eins@FU Studium: Ihr Einführungs- und Orientierungsstudium endet zum Ende des Sommersemesters (30.09.). Eine Rückmeldung für EinS@FU ist nicht mehr möglich. Sie haben nun die Möglichkeit einen Antrag auf Immatrikulation für einen zulassungsfreien Studiengang zu stellen oder sich für ein zulassungsbeschränktes Studium zu bewerben. Sollten Sie mit Abschluss des Orientierungsstudiums Ihr gesamtes Studium an der Freien Universität Berlin beenden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.
  • Auslaufende PO: Eine Rückmeldung für Ihren bisherigen Studiengang aufgrund der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
  • Ende Promotionsfrist: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit für Ihre Promotion hoch (die Bestätigungsmail des Promotionsbüros reicht aus!) und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".  
    Für weitere Auskünfte zur Ausstellung eines Nachweises über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Promotionsbüro.
  • Lfd. Klageverfahren: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" einen Nachweis über das Fortbestehen Ihrer Klage wegen endgültig nicht bestandener Prüfung hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".