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3.15. Muss ich nach der Geburt eine Geburtsurkunde einreichen?

Sollten der tatsächliche und der errechnete Entbindungstermin nicht übereinstimmen, genügt es, der Ansprechperson zum Mutterschutz diese Änderung formlos mitzuteilen, siehe vorherige Frage.

Sollten Sie in der Mutterschutzfrist nach der Geburt Prüfungen ablegen oder LV besuchen, kann im Bedarfsfall die Ansprechperson zum Mutterschutz für prüfungsrechtliche Zwecke eine Geburtsurkunde in Kopie anfordern, auch digital als E-Mailanhang möglich. Sollte die Geburtsurkunde Ihnen noch nicht vorliegen, kann auch ein anderer Nachweis gewählt werden.