Springe direkt zu Inhalt

Erfindungsmeldungsformular mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen

Hier finden Sie das Formular für die Erfindungsmeldung als PDF-Datei auf Deutsch und auf Englisch.

Erläuterungen zum Erfindungsmeldungsformular

Zu 1. Kurzbezeichnung und Datum der Fertigstellung
  • Bitte geben Sie eine kurze Bezeichnung an, die Ihre Erfindung beschreibt, sowie unter Punkt 1. a) den Zeitpunkt, wann die Erfindung fertiggestellt wurde. Hier ist der Zeitpunkt gemeint, an dem die Erfindung erstmals derart beschreibbar ist, dass sie auch für einen Dritten technisch ausführbar wäre.
Zu 2. Beteiligte Erfinder/innen
  • Unter Punkt 2 sind die Daten aller beteiligten Erfinder/innen anzugeben. Damit gemeint sind nur diejenigen Personen, die einen schöpferischen Beitrag zur Erfindung geleistet haben. Personen, die eine Idee nur nach Anweisung umgesetzt haben, sind keine Erfinder/innen.
  • Für die Freie Universität Berlin ist es außerdem wichtig zu wissen, ob die einzelnen Erfinder/innen zum Zeitpunkt, als die Erfindung getätigt wurde, Beschäftigte der Freien Universität Berlin waren oder ob es sich um freie Erfinder/innen handelt. Bei Personen, die an der Erfindung beteiligt waren, aber nicht mehr an der Hochschule beschäftigt sind, müssen die aktuellen Kontaktdaten angegeben werden.
  • Wichtig ist zudem, dass die Anteile der einzelnen Erfinder/innen an der Erfindung festgelegt werden! Bei Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule wird der Erfinder oder die Erfinderin mit 30 Prozent der Bruttoeinnahmen aus einer eventuellen Verwertung vergütet. Bei Erfindergemeinschaften teilen sich die Erfinder/innen diese 30 Prozent gemäß ihrem Anteil an der Erfindung.
  • Die Festlegung der Erfindungsanteile ist dann von allen Beteiligten am Ende von Punkt 2 durch Unterschrift zu bestätigen.
Zu 3. Projektförderung
  • Die Angaben zur eventuellen Projektförderung sind insofern wichtig, als die Universität klären muss, ob ggf. Verpflichtungen gegenüber Drittmittelgebern vorliegen, die im Falle einer Patentanmeldung und -verwertung erfüllt werden müssen. Angestellte oder Studierende in einer Arbeitsgruppe, die ohne Mitwirken des Gruppenleiters bzw. der Gruppenleiterin eine Erfindung getätigt haben, erkundigen sich diesbezüglich bitte bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten und/oder dem Arbeitsgruppenleiter bzw. der Arbeitsgruppenleiterin, da nur diese Person hierzu Angaben machen kann.
Zu 4. Veröffentlichungen
  • Sind Teile der Erfindung bereits veröffentlicht (schriftlich oder mündlich), muss dies sofort beim Einreichen der Erfindungsmeldung mitgeteilt werden. Eine (wissenschaftliche) Veröffentlichung Ihrer Erfindung vor Einreichen der Patentanmeldung kann einer Patenterteilung als neuheitsschädlich entgegengehalten werden.
  • Bitte teilen Sie uns umgehend mit, sofern Sie früher veröffentlichen möchten, damit das weitere Verfahren ggf. beschleunigt werden kann!
Zu 5. Beschreibung der Erfindung
  • Vorschläge zur Strukturierung der Erfindungsbeschreibung befinden sich im Anhang des Erfindungsmeldungsformulars. Zwei bis drei Seiten sind in der Regel ausreichend. Wenn bereits eine Publikation in Vorbereitung ist, sollte diese beigefügt werden. In jedem Fall ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, was der Erfinder oder die Erfinderin als neu und erfinderisch ansieht.
Zu 6. Erklärung
  • Die Erklärung ist zu lesen und von allen Erfinder/innen an vorgesehener Stelle zu unterschreiben. Hiermit verpflichten Sie sich, uns Änderungen zu Ihren Kontaktdaten mitzuteilen. Andernfalls kann eine Ausschüttung potenzieller Erfindervergütung durch PULS nicht gewährleistet werden!
Sollten Sie weitere Hilfe beim Ausfüllen des Erfindungsmeldungsformulars benötigen oder hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Patent- und Lizenzservice (PULS).

Ansprechpartnerin

Andrea Hübner (derzeit nicht im Dienst)
Telefon: (030) 838-73616


Weitere wichtige Informationen