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Prozess zur internen Akkreditierung von Studiengängen überarbeitet

News vom 05.01.2018

Das Verfahren der internen Akkreditierung von Studiengängen ist das Standardverfahren zur Erlangung des Gütesiegels des Akkreditierungsrates, zu dessen Vergabe die Freie Universität seit der erfolgreichen Systemakkreditierung im Jahr 2016 berechtigt ist (Selbstakkreditierungsrecht). Es dokumentiert formal, dass ein Studiengang die im Qualitätsmanagementsystem verankerten Qualitätssicherungsverfahren regelhaft durchlaufen hat und damit zu einem festgelegten Zeitpunkt als qualitätsgesichert gilt.

Seit der Pilotierung im Jahr 2015 wurde das Verfahren an einigen Punkten konkretisiert bzw. weiterentwickelt. Folgende Prozessbeschreibungen sind daher in einer neuen Version (2.00) verfügbar:

bzw. folgende Prozessbeschreibung wurde neu erstellt (1.00):

Nach Abstimmung und Prüfung durch die zuständigen Organisationseinheiten wurden die aktualisierten Fassungen sowie die neu erstellte Prozessbeschreibung am 15.12.2017 durch das Präsidium freigegeben.

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